Mit dem Dienstwagen in den Sommerurlaub
Damit Sie Ihren Urlaub mit dem Firmenauto so richtig genießen können, müssen Sie ein paar Dinge beachten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die heißen Temperaturen der letzten Tage kündigen es schon an: die Ferienzeit steht vor der Tür! Wenn Sie vorhaben, mit Ihrem Firmenauto in den wohlverdienten Urlaub zu fahren, gilt es ein paar Dinge zu beachten, damit Sie auf der Reise keine unangenehmen Situationen erleben. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Darf ich mit dem Firmenauto in den Urlaub fahren?
Das ist individuell von Ihrem Unternehmen geregelt. Ihre Fuhrparkleitung kann Ihnen Auskunft geben, ob z.B. private Fahrten ins Ausland erlaubt sind, Kilometerbeschränkungen gelten oder die Kosten für Tankungen übernommen werden.
Was muss ich jedenfalls im Auto mitführen?
Wenn Sie in Österreich unterwegs sind, müssen Sie zumindest eine Warnweste, ein Warndreieck und Verbandszeug im Auto mitführen. Im Ausland gelten teilweise andere Regeln. Wussten Sie beispielsweise, dass in Frankreich verpflichtend ein Alkoholtest mitgeführt werden muss? Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Reiseantritt über die Reisebestimmungen im Zielland zu informieren. Der ÖAMTC bietet auf seiner Website einen guten Überblick.
Soll ich vor Reiseantritt mein Auto durchchecken lassen?
Auf jeden Fall! Um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug keine technische Mängel oder Defekte ausweist, empfehlen wir eine Inspektion in einer LeasePlan Partnerwerkstatt, bevor Sie in den Urlaub losfahren. Rufen Sie im Driver Contact Center unter +43 1 60102-200 an oder nutzen Sie die My LeasePlan App, um einfach und schnell einen Termin zu vereinbaren.
Welche Dokumente muss ich im Firmenauto mitführen?
Nehmen Sie unbedingt die internationale Versicherungskarte (früher grüne Karte) mit. Sie ist der international gültige Nachweis, dass Ihr Firmenauto versichert ist und wird in vielen Ländern bei Kontrollen verlangt. Vergessen Sie ebenfalls nicht, einen Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Sofern Sie über LeasePlan versichert sind, können Sie beide Dokumente hier anfordern. Beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit.
Da Sie als lenkende Person nicht auch BesitzerIn des Firmenautos sind, empfehlen wir eine Benützungbewilligung mitzuführen, um mögliche Verzögerungen z.B. bei Grenz- und Polizeikontrollen zu vermeiden. Wenn auch andere Personen das Fahrzeug lenken, dann stellen Sie bitte sicher, dass für alle lenkberechtigten Personen eine Benützungsbewilligung vorhanden ist. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen. Bitte lassen Sie die Bewilligung von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnen.
Funktioniert meine Tank- oder Ladekarte auch im Ausland?
Das hängt vom Funktionsumfang Ihrer Karte ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fuhrparkleitung, ob Ihre Tank- oder Ladekarte auch außerhalb Österreichs nutzbar ist. Planen Sie dafür ausreichend Vorlaufzeit ein, sollte eine Ersatzkarte bestellt werden müssen.
Was mache ich, wenn ich im Ausland einen Unfallschaden habe?
Grundsätzlich sollten bei Möglichkeit nur sicherheitsrelevante Schäden im Ausland repariert werden. Dazu zählen z.B. Marderverbisse, Reifenschäden oder andere kleine Schäden, die Sie an der Weiterfahrt hindern. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, die Reparatur direkt vor Ort zu beauftragen und zu bezahlen. Sie können die Auslage nach Ihrer Rückkehr bei LeasePlan einreichen und bekommen diese refundiert.
Bei einem größeren Schaden ist die LeasePlan Pannenhilfe europaweit 24h täglich unter der Telefonnummer +43 1 60102-200 erreichbar. Sie stellt Ihnen ein Ersatzfahrzeug bereit oder kümmert sich um die Weiter- bzw. Heimreise und Rückholung des Fahrzeuges nach Österreich. In jedem Fall gilt: bitte dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und füllen Sie einen europäischen Unfallbericht mit der beteiligten Person aus. Im Fall eines Unfalls mit unbekanntem Gegner (z.B. Parkschaden, Vandalismus oder Fahrerflucht) und bei Einbruch bzw. Diebstahl machen Sie bitte eine polizeiliche Anzeige. Melden Sie uns den Unfall so schnell wie möglich per E-Mail an schnellservice@leaseplan.at, damit wir uns um alles weitere kümmern können.
Kann ich mit abgelaufenem Pickerl in den Urlaub fahren?
In Österreich können Sie mit Ihrem Fahrzeug auch nach Ablauf des Pickerls innerhalb der Toleranzfrist noch problemlos auf der Straße unterwegs sein. In Ungarn, Kroatien, Polen oder Tschechien gilt diese Toleranzfrist nicht, weshalb es bereits bei der Einreise zu Problemen kommen kann. Stellen Sie also sicher, dass die Fälligkeit zur nächsten Begutachtung erst nach Ihrer Rückkehr nach Österreich eintritt bzw. rufen Sie im Driver Contact Center unter +43 1 60102-200 an, um einen Werkstatttermin zu vereinbaren, sollte das Pickerl schon eher ablaufen.
Welche Mautregeln gelten im Ausland?
Das ist von Land zu Land unterschiedlich. Informationen zu den Regelungen im jeweiligen Land finden Sie zumeist direkt nach dem Grenzübergang. Bietet ein Land eine elektronische Vignette an (in Ungarn ist dies beispielsweise der Fall), achten Sie bitte penibel darauf, dass beim Kauf alle Daten richtig eingegeben werden und heben Sie den Zahlungsbeleg für mind. 2 Jahre auf. Bei Mautstationen achten Sie bitte darauf, dass Sie sich in die richtige Spur einordnen. Ein geöffneter Schranken, wie z.B. teilweise in Italien der Fall, bedeutet nicht, dass Sie die Maut bereits bezahlt haben oder nichts zahlen müssen.