Änderungen beim §57a-Gutachten
Ab 02.02. bekommt das Pickerl ein neues Layout, weitere Änderungen folgen im März 2023
Seit heute präsentiert sich das §57a-Gutachten in einem neuen, einheitlichen Gewand und erhält zusätzlich einen QR-Code. Durch Einlesen des QR-Codes kann so jede Person kostenlos eine elektronische Version des Gutachtens abrufen.
Neue Prüfposition
Ebenfalls wird eine neue Prüfposition eingeführt. Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall System (kurz für „Emergency Call“) muss im Rahmen der §57a-Begutachtung nun überprüft werden. Dabei handelt es sich um das bordeigene Notrufsystem, welches die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte verkürzen soll.
Ab März kommen weitere Änderungen
Ab 20.03.2023 müssen im Zuge der Pickerl-Überprüfung zusätzlich die Fahrleistung und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen mit erstmaliger Zulassung ab 01.01.2021 erfasst werden. Diese Daten werden inkl. Fahrzeugidentnummer (FIN) in einer zentralen Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gespeichert und in weiterer Folge an die europäische Umweltagentur (EUA) weitergeleitet. Damit soll festgestellt werden, ob die bei Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte auch tatsächlich eingehalten werden.