Alles zur 1-Prozent-Regelung

Antriebsart und Fahrzeugwert bestimmen den geldwerten Vorteil von Firmenwagen

9. Februar 2022

Lesezeit: 5 Minuten – Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 Die Berechtigung für Dienstwagen und wie Mitarbeiter von ihrem Fahrzeug privat profitieren, regeln Unternehmen üblicherweise in ihrer Dienstwagenordnung. Als Fuhrparkleiter sind Sie für die Einhaltung der Rahmenbedingungen verantwortlich. Sie legen fest, z. B. anhand des Bruttolistenpreises, welche Budgets Ihren Fahrern für welche Fahrzeugklassen zur Verfügung stehen. Oder welche Herstellermodelle mit welcher Antriebsart – sei es Elektro-, Hybrid- oder Verbrennungsmotor – sie wählen dürfen. Und Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter bei der Wahl der passenden Fahrzeuge. Dürfen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Der geldwerte Vorteil für Firmenwagen muss als Gehaltsbestandteil – z. B. entsprechend der 1-Prozent-Regelung – versteuert werden.

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1-Prozent-Regelung: Arbeit und Privates vorteilhaft verbinden

Morgens beim Rechnerhochfahren ins Frühstücksbrötchen beißen und nach Feierabend nochmal kurz die E-Mails checken – kennen Sie das? Wenn sich Job und Privatleben vermischen, kann die sogenannte Work-Life-Balance aus dem Gleichgewicht geraten. Ist allerdings die private Dienstwagennutzung von Ihrem Arbeitgeber gestattet, überwiegt der geldwerte Vorteil des Firmenwagens. Viele Arbeitnehmer ziehen es dann sogar in Erwägung, ihren Privatwagen abzuschaffen und mit nur einem Auto beruflich und privat mobil zu sein.

Aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens entsteht Ihren Fahrern ein persönlicher „geldwerter“ Vorteil. Deshalb müssen diese ihren Firmenwagen als Teil des Einkommens in Abhängigkeit vom Bruttolistenpreis versteuern. Dies ist mit einer monatlichen Pauschalversteuerung, der sogenannten 1-Prozent-Regelung, möglich.

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Geldwerter Vorteil Firmenwagen: Antrieb und Bruttolistenpreis entscheiden bei der 1-Prozent-Regelung

0,5 oder 0,25 Prozent? So wirkt sich emissionsfreies Fahren auf die 1-Prozent-Regelung aus

Sind Ihre Mitarbeiter mit einem E-Dienstwagen unterwegs, fördert die Bundesregierung die emissionsfreie Mobilität für den Klimaschutz auch bei der privaten Besteuerung. Bei alternativen Antrieben wird die 1-Prozent-Regelung durch die staatliche Förderung von Elektroautos zur 0,5- oder zur 0,25-Prozent-Regelung.

Erwägen Sie eine emissionsärmere oder -freie Flotte für Ihr Unternehmen? Dann hilft Ihnen unsere Entscheidungshilfe zum Einstieg in die E-Mobilität.

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Alternative Antriebe: So wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5-Prozent-Regelung

Vollelektrisch: So wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,25-Prozent-Regelung

1-Prozent-Regelung, 0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung: Mit diesem geldwerten Vorteil sollten Sie rechnen!

Ermitteln Sie jetzt mit unserem Firmenwagenrechner, welche Steuern Sie für die private Nutzung Ihres Firmenwagens zahlen müssen.

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3 Schritte zum geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens: was Sparfüchse bei der 1-Prozent-Regelung bedenken sollten

  1. 1. Hohe Steuern durch teure Ausstattung beachten

    Wie viel sind Sie bereit, aus Ihrem privaten Budget an Steuern zu zahlen? Auch wenn der Bruttolistenpreis, entweder über den Kaufpreis oder die Leasingrate vom Arbeitgeber bezahlt wird: Je umfangreicher und teurer Fahrzeuge ausgestattet sind, desto höher wird der geldwerte Vorteil und desto höher fällt die Pauschalsteuer aus.

  2. 2. Nicht pauschal an der Ausstattung sparen

    Sparen Sie nicht pauschal bei Ihrer Fahrzeugausstattung. Sparfüchsen ist nicht zu empfehlen, sich abgesehen von der Pflichtausstattung gemäß Car Policy ein möglichst schlichtes Auto zu bestellen und die Ausstattung und damit den Bruttolistenpreis leichtfertig zu reduzieren.

  3. 3. Stressfreies Fahren immer gegen Mehrkosten abwägen

    Gute Ausstattung bedeutet Komfort, Sicherheit und stressfreies Fahrvergnügen. Dies rechtfertigt die Mehrkosten, die Ihnen aus dem höheren Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung entstehen.

Geldwerter Vorteil Firmenwagen: Sonderausstattung, die ihr Geld wert ist

Trotz der 1-Prozent-Regelung schätzen Fahrer gesteigerten Fahrkomfort. Das Meinungsforschungsinstitut Allensbach bestätigte in seiner Verbraucherstudie (2021) folgendes Ranking bei Ausstattungswünschen, die sich auf den Bruttolistenpreis auswirken.

Außerdem sind die Ansprüche an Sicherheit hoch, auch wenn durch diese auf Grundlage der 1-Prozent-Regelung höhere Kosten anfallen. Trotz höherem Bruttolistenpreis sind folgende Ausstattungen immer beliebter.

Nach EU-Verordnung ist die Grundausstattung mit Fahrzeugsicherheitssystemen ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypten und ab 7. Juli 2024 für Neufahrzeuge verpflichtend.

So bleibt Ihre Flotte wertvoll! Informieren Sie sich jetzt über die restwertoptimale Fahrzeugausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter.

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Fazit zur 1-Prozent-Regelung, 0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung

Elektrisch gut unterwegs? Denkt Ihr Unternehmen darüber nach, ob Ihre Mitarbeiter elektrisch besser unterwegs wären? Die Antwort ist komplex. Stellen Sie die richtigen Fragen und entscheiden Sie dann, ob E-Autos für Ihren Fuhrpark in Frage kommen. Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe zum Einstieg in die E-Mobilität.

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Quellen:

Allensbach-Verbraucherstudie (AWA 2021):https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/AWA/AWA_2021/Codebuchausschnitte/AWA2021_Kraftfahrzeuge.pdf

Verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen (Bundesministerium für Digitales und Verkehr): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/neue-fahrzeugsicherheitssysteme.html

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Dies sind häufig bei Google eingegebene Fragen zum Thema:

Wann lohnt sich die 1-Prozent-Regel? Die 1-Prozent-Regelung ist für Fahrer von Dienstwagen interessant, die diesen auch privat nutzen. Sie lohnt sich vor allem, wenn das Fahrzeug häufig für Privatfahrten eingesetzt wird.Was kostet mich die 1-Prozent-Regelung? Bei Angestellten, die einen Dienstwagen fahren, den sie auch privat nutzen, wird bei der 1-Prozent-Regelung monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zum Bruttogehalt dazugerechnet. Zusätzlich zur 1-Prozent-Regelung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden die einfachen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit 0,03 Prozent angesetzt. Für das höhere Brutto-Monatsgehalt fallen entsprechend höhere Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an, die das Nettogehalt reduzieren.Wie läuft die 1-Prozent-Regelung? Sie dient dazu, die Privatnutzung von Firmenwagen und damit den geldwerten Vorteil, den Dienstwagennutzer davon haben, zu versteuern. Bei der 1-Prozent-Regelung (oder Listenpreismethode) wird daher dem Nutzer monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zuzüglich Entfernungskilometer als Gehalt angerechnet, was wiederum zu versteuern ist. Dies wird vom Arbeitgeber bereits in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt.