Alles zur 1-Prozent-Regelung
Antriebsart und Fahrzeugwert bestimmen den geldwerten Vorteil von Firmenwagen
Lesezeit: 5 Minuten – Zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 Die Berechtigung für Dienstwagen und wie Mitarbeiter von ihrem Fahrzeug privat profitieren, regeln Unternehmen üblicherweise in ihrer Dienstwagenordnung. Als Fuhrparkleiter sind Sie für die Einhaltung der Rahmenbedingungen verantwortlich. Sie legen fest, z. B. anhand des Bruttolistenpreises, welche Budgets Ihren Fahrern für welche Fahrzeugklassen zur Verfügung stehen. Oder welche Herstellermodelle mit welcher Antriebsart – sei es Elektro-, Hybrid- oder Verbrennungsmotor – sie wählen dürfen. Und Sie unterstützen Ihre Mitarbeiter bei der Wahl der passenden Fahrzeuge. Dürfen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen privat nutzen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Der geldwerte Vorteil für Firmenwagen muss als Gehaltsbestandteil – z. B. entsprechend der 1-Prozent-Regelung – versteuert werden.
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1-Prozent-Regelung: Arbeit und Privates vorteilhaft verbinden
Morgens beim Rechnerhochfahren ins Frühstücksbrötchen beißen und nach Feierabend nochmal kurz die E-Mails checken – kennen Sie das? Wenn sich Job und Privatleben vermischen, kann die sogenannte Work-Life-Balance aus dem Gleichgewicht geraten. Ist allerdings die private Dienstwagennutzung von Ihrem Arbeitgeber gestattet, überwiegt der geldwerte Vorteil des Firmenwagens. Viele Arbeitnehmer ziehen es dann sogar in Erwägung, ihren Privatwagen abzuschaffen und mit nur einem Auto beruflich und privat mobil zu sein.
Aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens entsteht Ihren Fahrern ein persönlicher „geldwerter“ Vorteil. Deshalb müssen diese ihren Firmenwagen als Teil des Einkommens in Abhängigkeit vom Bruttolistenpreis versteuern. Dies ist mit einer monatlichen Pauschalversteuerung, der sogenannten 1-Prozent-Regelung, möglich.
Geldwerter Vorteil Firmenwagen: Antrieb und Bruttolistenpreis entscheiden bei der 1-Prozent-Regelung
- Fahrzeugwert: Entscheidend für den geldwerten Vorteil von Firmenwagen – auch Sachbezug genannt –, der entsteht, wenn Ihre Mitarbeiter ihr Firmenauto privat nutzen, ist der Wert des Fahrzeugs bei Erstzulassung.
- Bruttolistenpreis: Der Fahrzeugwert wird ausgedrückt im Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung.
- Arbeitsweg mit Verbrennungsmotor: Zusätzlich zur 1-Prozent-Regelung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden die einfachen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit 0,03 Prozent angesetzt. Der Weg zur Arbeit ist nämlich Privatsache. Und mit dem Firmenwagen zurückgelegt, entsteht damit ein geldwerter Vorteil für Firmenwagen.
0,5 oder 0,25 Prozent? So wirkt sich emissionsfreies Fahren auf die 1-Prozent-Regelung aus
Sind Ihre Mitarbeiter mit einem E-Dienstwagen unterwegs, fördert die Bundesregierung die emissionsfreie Mobilität für den Klimaschutz auch bei der privaten Besteuerung. Bei alternativen Antrieben wird die 1-Prozent-Regelung durch die staatliche Förderung von Elektroautos zur 0,5- oder zur 0,25-Prozent-Regelung.
Erwägen Sie eine emissionsärmere oder -freie Flotte für Ihr Unternehmen? Dann hilft Ihnen unsere Entscheidungshilfe zum Einstieg in die E-Mobilität.
Alternative Antriebe: So wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5-Prozent-Regelung
- Bruttolistenpreis über 70.000,00 €: Für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung über 70.000,00 € und für bestimmte Plug-in-Hybrid-Autos wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5-Prozent-Regelung.
- Geldwerter Vorteil beim „alternativ“ gefahrenen Arbeitsweg: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden für den geldwerten Vorteil des Firmenwagens entsprechend mit 0,015 Prozent angesetzt.
Vollelektrisch: So wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,25-Prozent-Regelung
- Bruttolistenpreis bis 70.000,00 €: Für reine Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung bis 70.000,00 € wird aus der 1-Prozent-Regelung sogar die 0,25-Prozent-Regelung.
- Geldwerter Vorteil beim vollelektrischen Arbeitsweg: Für Fahrten zwischen Heim und Arbeit gilt im Sinne des geldwerten Vorteils durch die Nutzung des Firmenwagens ebenfalls der reduzierte Steuersatz, nun 0,0075 Prozent pro Kilometer.
3 Schritte zum geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens: was Sparfüchse bei der 1-Prozent-Regelung bedenken sollten
- 1. Hohe Steuern durch teure Ausstattung beachten
Wie viel sind Sie bereit, aus Ihrem privaten Budget an Steuern zu zahlen? Auch wenn der Bruttolistenpreis, entweder über den Kaufpreis oder die Leasingrate vom Arbeitgeber bezahlt wird: Je umfangreicher und teurer Fahrzeuge ausgestattet sind, desto höher wird der geldwerte Vorteil und desto höher fällt die Pauschalsteuer aus.
- 2. Nicht pauschal an der Ausstattung sparen
Sparen Sie nicht pauschal bei Ihrer Fahrzeugausstattung. Sparfüchsen ist nicht zu empfehlen, sich abgesehen von der Pflichtausstattung gemäß Car Policy ein möglichst schlichtes Auto zu bestellen und die Ausstattung und damit den Bruttolistenpreis leichtfertig zu reduzieren.
- 3. Stressfreies Fahren immer gegen Mehrkosten abwägen
Gute Ausstattung bedeutet Komfort, Sicherheit und stressfreies Fahrvergnügen. Dies rechtfertigt die Mehrkosten, die Ihnen aus dem höheren Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung entstehen.
Geldwerter Vorteil Firmenwagen: Sonderausstattung, die ihr Geld wert ist
Trotz der 1-Prozent-Regelung schätzen Fahrer gesteigerten Fahrkomfort. Das Meinungsforschungsinstitut Allensbach bestätigte in seiner Verbraucherstudie (2021) folgendes Ranking bei Ausstattungswünschen, die sich auf den Bruttolistenpreis auswirken.
- Platz 1: Klimaanlage
- Platz 2: fest eingebautes Navigationssystem
- Platz 3: elektronische Einparkhilfe / automatisches Einparksystem
Außerdem sind die Ansprüche an Sicherheit hoch, auch wenn durch diese auf Grundlage der 1-Prozent-Regelung höhere Kosten anfallen. Trotz höherem Bruttolistenpreis sind folgende Ausstattungen immer beliebter.
- Notbremsassistent
- Abstandsregeltempomat
- Spurhalteassistent
Nach EU-Verordnung ist die Grundausstattung mit Fahrzeugsicherheitssystemen ab 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypten und ab 7. Juli 2024 für Neufahrzeuge verpflichtend.
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Fazit zur 1-Prozent-Regelung, 0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung
- Generell erhöht ein kostspielig ausgestatteter Dienstwagen – unabhängig von der 1-Prozent-Regelung , der 0,5-Prozent-Regelung oder der 0,25-Prozent-Regelung – den geldwerten Vorteil und die steuerliche Belastung für seinen Fahrer und strapaziert sein privates Budget.
- Welche Ausstattungen bei der Fahrzeugwahl Ihren Fahrern zusätzliche Vorteile hinsichtlich Fahrsicherheit und -komfort bieten, die nach Fahrermeinung dann auch ihr Geld wert sind, entscheidet schlussendlich jeder selbst im Rahmen der Vorgaben der Dienstwagenordnung.
- Elektrofahrzeuge werden zwar privat genutzt geringer besteuert und staatlich subventioniert, dennoch steht die Umstellung auf Elektromobilität bei vielen Unternehmen noch am Anfang.
Elektrisch gut unterwegs? Denkt Ihr Unternehmen darüber nach, ob Ihre Mitarbeiter elektrisch besser unterwegs wären? Die Antwort ist komplex. Stellen Sie die richtigen Fragen und entscheiden Sie dann, ob E-Autos für Ihren Fuhrpark in Frage kommen. Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe zum Einstieg in die E-Mobilität.
Quellen:
Allensbach-Verbraucherstudie (AWA 2021):https://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/AWA/AWA_2021/Codebuchausschnitte/AWA2021_Kraftfahrzeuge.pdf
Verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen (Bundesministerium für Digitales und Verkehr): https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/neue-fahrzeugsicherheitssysteme.html
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