Beim Flottenleasing den passenden Vertrag wählen

So gestalten Sie Ihre Leasingverträge passend zu Ihrem Flottenmanagement.

27. Januar 2022

Lesezeit: 10 Minuten Flottenleasing ist eine bilanzneutrale Finanzierungsform. Gestalten Sie Ihre Leasingverträge passend zu Ihrem Flottenmanagement, indem Sie entscheiden, welche Risiken und Chancen Sie abgeben wollen.

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Was sind die Grundlagen des Flottenleasings?

Für Ihr Unternehmen bedeutet die Beschaffung von Flottenfahrzeugen hohe Sachinvestitionen. Ihre Flotte zu kaufen, setzt voraus, dass Ihr Unternehmen über die erforderlichen Finanzmittel verfügt und bereit ist, viel Kapital in der Flotte zu binden. Daher fällt die Entscheidung immer öfter zu Gunsten von Flottenleasing. Denn Leasingraten verbucht Ihr Unternehmen als monatliche Betriebsausgaben, anstatt durch gekaufte Fahrzeuge Eigenkapital zu binden und seine Liquidität zu belasten.

Informieren Sie sich jetzt anhand von vier Fragestellungen über die Grundlagen des Flottenleasings.

1. Warum ist Flottenleasing als Alternative zum Kauf eine Sonderform der Miete? - Per Kauf erwirbt Ihr Unternehmen **Eigentumsrechte** an den Flottenfahrzeugen, die es entweder eigenfinanzieren oder über Haus- oder Herstellerbanken fremdfinanzieren kann. Die Fahrzeuge sind in Ihrer Bilanz zu aktivieren. - Beim Flottenleasing geht Ihr Unternehmen als **Leasingnehmer** eine Geschäftsbeziehung mit einem Leasinggeber ein. - Ihr Vertragspartner, der **Leasinggeber,** ist der Finanzierer der Fahrzeuge und damit Fahrzeugeigentümer. - Gegen Ihre Zahlung von **monatlichen Leasingraten** gewährt Ihr Leasinggeber Ihrem Unternehmen **Nutzungsrechte** an seinen Leasingfahrzeugen für eine **vereinbarte Grundmietzeit.** Diese Grundmietzeit ist die vertraglich festgelegte **Leasinglaufzeit.** - Im **Unterschied zu einem normalen Mietvertrag** – der bei Einhaltung vereinbarter Kündigungsfristen jederzeit gekündigt werden kann – ist ein Leasingvertrag an eine **feste Laufzeit** gebunden. Dies führt bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu erhöhten Kosten. - Anders als bei der Miete geht die wirtschaftliche **Betriebsgefahr **beim Leasing auf den Leasingnehmer über: Somit muss Ihr Unternehmen während der Leasinglaufzeit auch für Instandhaltung und Instandsetzung aufkommen. - Am **Vertrags- bzw. Leasingende** haben Sie folgende Optionen: Rückgabe der Fahrzeuge, Laufzeitverlängerung oder Kauf (Andienungsrecht). 2. Wie ist Leasing gesetzlich geregelt? Der seit 1971 gültige [Leasingerlass](targetBlank:https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-21/I/inhalt.html) des Bundesfinanzministeriums regelt die **Grundsätze für die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen** über bewegliche Wirtschaftsgüter. Der Leasingerlass klärt **Begriff und Abgrenzung des Finanzleasingvertrags bei beweglichen Wirtschaftsgütern.** Er beschreibt dabei die Voraussetzungen für die Vollamortisation, also die volle Deckung der Kosten, die ein Leasinggeber für die Anschaffung und Finanzierung der Flottenfahrzeuge hat, sowie aller Nebenkosten. Außerdem informiert der Leasingerlass über die **steuerliche Zurechnung des Leasinggegenstands** sowie die **bilanzmäßige Darstellung von Leasingverträgen**. 3. Wann kommt Teil- oder Full-Service-Leasing für Sie in Frage? Wenn Sie – zusätzlich zur Beschaffung und Finanzierung – das Management Ihrer Flotte (komplett) auslagern möchten, sollten Sie Teil- oder [Full-Service-Leasing](targetBlank:/de-de/full-service-leasing/) in Betracht ziehen. Flottenfahrzeuge ohne Verlust wiederzuverkaufen ist eine der besonders anspruchsvollen und **risikoreichen Aufgaben** im Fuhrparkmanagement – es geht darum, Entwicklungen des Gebrauchtwagenmarkts und Restwerte gut einzuschätzen. Dieses Risiko können Sie bereits beim Finanzleasing der Leasinggesellschaft überlassen. Als Flottenmanager haben Sie täglich eine Vielzahl von **komplexen Aufgaben** rund um Ihre Flotte und Ihre Dienstwagenfahrer zu bewältigen. Es überwiegen Organisations- und Verwaltungsaufgaben: von A wie „Auswahl“ über I wie „Instandhaltung“, K wie „Kraftstoff“ und S wie „[Schadenmanagement](targetBlank:/de-de/schadenmanagement/)“ bis Z wie „Zulassung“, um nur einige zu nennen. Unterstützung für bestimmte Aufgabenbereiche oder für Ihr gesamtes Fuhrparkmanagement erhalten Sie, wenn Sie [Fuhrparkmanagement-Aufgaben](targetSelf:/de-de/fuhrparkmanagement-aufgaben/) als **vereinbarte Dienstleistungen** im Teil- oder Full-Service-Leasing gegen Servicegebühren an Ihren Leasinggeber abgeben. 4. Welche Parameter beeinflussen Ihre Leasingraten? Leasingraten, die Ihr Unternehmen zahlt, decken entweder vollständig (Vollamortisationsvertrag) oder teilweise (Teilamortisationsvertrag) die Anschaffungskosten, Kosten für den Wertverlust der Leasingfahrzeuge während der Nutzungszeit sowie Finanzierungskosten und beinhalten einen Aufschlag für Verwaltungskosten und Gewinn des Leasinggebers. **Finanzleasingrate** Die Leasingraten für die reine Finanzierung von Fahrzeugen richten sich somit **a)** nach dem **Anschaffungswert** Ihrer Flottenfahrzeuge, der dem Nettolistenpreis inklusive Sonderausstattung abzüglich Rabatten und Werkskostenzuschüssen entspricht, **b)** nach der **Vertragslaufzeit, c)** nach der **Verzinsung** während der Laufzeit als Preis für die Bereitstellung des Kapitals zur Fahrzeugfinanzierung und **d)** nach dem von Ihrer Leasinggesellschaft zum Laufzeitende **prognostizierten Restwert,** dem Wert des Fahrzeugs nach Ablauf der Nutzungsdauer. **Auswirkungen der Parameter** Hohe Anschaffungspreise und ein hoher Zins erhöhen Ihre Leasingraten. Hohe Restwerteinstufungen, die wiederum durch die Laufzeit beeinflusst sind, reduzieren diese. **Teil- oder Full-Service-Leasing-Rate** Buchen Sie bei Ihrem Flottenleasing-Anbieter **Flottenmanagement-Dienstleistungen** hinzu – auch als Komplettpaket im [Full-Service-Leasing](targetBlank:/de-de/full-service-leasing/) möglich –, addieren sich zu Ihrer Finanzleasingrate noch **Serviceraten** für Ihren vereinbarten Dienstleistungsumfang sowie Managementgebühren.

Aus welchen Vertragsarten können Sie beim Flottenleasing wählen?

Beim Flottenleasing können Sie grundsätzlich zwischen Voll- und Teilamortisationsverträgen sowie zwischen Kilometer- (mit und ohne Kaufoption) und Restwertverträgen wählen.

Voll- und Teilamortisationsverträge im Flottenleasing

Bei Vollamortisation zahlt Ihr Unternehmen mindestens den gesamten Anschaffungswert durch seine Leasingraten. Für die Anschlussverwertung geht das Fahrzeug danach in das Eigentum Ihres Unternehmens über.

Üblich im Flottenleasing sind aber Teilamortisationsverträge, was bedeutet, dass während der festgelegten Vertragslaufzeit (Grundmietzeit) nicht der gesamte Wert des geleasten Objektes mit den monatlichen Raten gezahlt wird. Am Ende der Laufzeit bleibt ein Restwert. Nach Vertragsende geben Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück.

Kilometerverträge – ohne Restwertrisiko und mit Flexibilität bei der Grundmietzeit

Bei Kilometerverträgen legen Sie mit Ihrem Leasinggeber Kilometer-Gesamtlaufleistungen fest, die Ihre Unternehmensfahrzeuge üblicherweise nach einer bestimmten Betriebslaufzeit erreichen. Die Vertragslaufzeit können Sie frei wählen.

Lautet Ihre Kombination von Laufzeit und Laufleistung z. B. vier Jahre und 30.000 km pro Jahr, stehen 120.000 km Gesamtlaufleistung im Kilometervertrag.

Als Experte für Gebrauchtwagen prognostiziert die Leasinggesellschaft u. a. anhand von Alter und Kilometerstand – also auf Grundlage der Laufzeit-Laufleistungs-Kombination – die Restwerte für Ihre Fahrzeuge, die sie am Laufzeitende am Markt zu erzielen versucht.

Das Risiko der Vermarktung und meist auch die Chance einen besseren Preis zu erzielen als ursprünglich prognostiziert, liegen beim Leasinggeber.

Liegt Ihr Fahrzeug am Vertragsende unter oder über der vereinbarten Gesamtlaufleistung, erstattet Ihnen der Leasinggeber die Minderkilometer bzw. stellt Ihnen die Mehrkilometer in Rechnung. Üblicherweise liegt der Satz für Mehrkilometer über dem Satz für Minderkilometer, Sie können jedoch auch andere Vereinbarungen treffen.

Haben Sie mit Ihrem Leasinggeber einen Kaufoptionspreis festgelegt, kann Ihr Unternehmen oder Ihr Fahrer das Fahrzeug am Vertragsende zu diesem kaufen. Ansonsten geben Sie das Fahrzeug nach Vertragsende zurück und der Leasinggeber verkauft das Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt.

Möchten Sie vergleichen, wie sich unterschiedliche Konditionen für Mehr- und Minderkilometer auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken?

Welche Preise, Grenzen und sonstigen Bedingungen wurden von Ihrem Leasinggeber definiert? Schauen Sie jetzt in Ihre Leasingangebote oder die AGB und berechnen Sie Ihre Gesamtleasingkosten.

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Restwertverträge – mit Chance und Risiko bei der Gebrauchtwagenvermarktung

Restwertverträge – mit Chance und Risiko bei der Gebrauchtwagenvermarktung

Entscheiden Sie sich für einen Restwertvertrag, vereinbaren Sie mit Ihrem Leasinggeber einen im Vertrag ausgewiesenen Restwert. Das Restwertrisiko liegt bei Ihrem Unternehmen. Erzielt das Leasingfahrzeug nicht den geschätzten Preis, müssen Sie ihn ausgleichen.

Von der Restwertchance hingegen, dass der Marktwert über dem veranschlagten Restwert liegt und Mehrerlöse erwirtschaftet werden, profitieren Sie und Ihr Leasinggeber anteilig. Beachten Sie, dass nicht mehr als 75 % der Mehrerlöse aus dem Fahrzeugverkauf an Sie als Leasingnehmer fließen, falls die Fahrzeuge weiterhin Ihrem Leasinggeber bilanziell zugerechnet werden sollen.

Wie wirkt sich die 40-90-Regel im Falle von Restwertverträgen auf Ihre Vertragslaufzeiten beim Flottenleasing aus?

Damit Ihr Unternehmen bei Restwertverträgen nicht als „Ratenkäufer“ eingestuft wird, sollten Sie darauf achten, eine Vertragslaufzeit von 28,8 Monaten nicht zu unter- bzw. eine Laufzeit von 64,8 Monaten nicht zu überschreiten.

Dies leitet sich aus dem Leasingerlass ab: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Ihrer Dienst-Pkw beträgt gemäß AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (Tabellen für die Absetzung für Abnutzung) sechs Jahre, also 72 Monate.

Der Leasingerlass unterscheidet zwischen Leasingverträgen mit oder ohne Kaufoption und Leasingverträgen mit oder ohne Mietverlängerungsoption am Vertragsende. Abhängig von der Länge der Grundmietzeit hat dies Auswirkungen auf die steuerliche Zurechnung zum Leasinggeber oder -nehmer.

Wie können Sie von einer Kauf- auf eine Leasingflotte umsteigen?

Wie können Sie von einer Kauf- auf eine Leasingflotte umsteigen?

Wenn Sie von Kauffahrzeugen zu Flottenleasing wechseln wollen, bieten sich Sale-and-Lease-Back-Verträge an.

Ihre Leasinggesellschaft kauft Ihre Bestandsfahrzeuge zum Buchwert und least sie für die Restnutzungsdauer an Ihr Unternehmen zurück. Ihre Fahrer können ihre gewohnten Fahrzeuge unterbrechungsfrei weiternutzen. Da die Fahrzeughistorien nicht bekannt sind, wird Ihre Leasinggesellschaft zwar die Gebrauchtwagenvermarktung, jedoch kein Risiko für den Restwert oder die Instandhaltung/Instandsetzung übernehmen.

Sie haben die Möglichkeit, auch Fuhrparkmanagement-Aufgaben nicht nur für neu geleaste, sondern auch für bestehende Fahrzeuge auszulagern, indem Sie Services in Ihren Sale-und-Lease-Back-Vertrag inkludieren. Neue Fahrzeuge leasen Sie dann entsprechend einer der im Folgenden beschriebenen Vertragsarten.

Kennen Sie Ihre vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Flottenleasing?

Leasinggesellschaften bieten Ihnen verschiedene Vertragsarten beim Flottenleasing an. Diese unterscheiden sich vor allem durch die Verteilung finanzieller Risiken und Chancen auf Leasinggeber und -nehmer und damit auch dadurch, ob Ihnen Kalkulationsparameter offengelegt werden.

Je mehr Risiken Sie an Ihren Flottenleasing-Anbieter abgeben, desto größer ist Ihre finanzielle Planungssicherheit. Dabei wird Ihr Leasinggeber seine Risikoübernahme durch Risikozuschläge absichern und seine Kalkulationsparameter nicht offenlegen. Im Umkehrschluss: Übernehmen Sie Risiken für bestimmte Positionen Ihrer Leasingverträge, bekommen Sie mehr Einblicke in die Preisgestaltung und erhöhen Ihre Chancen auf Kosteneinsparungen.

  1. priceeuro_LGeschlossene Kalkulation – ohne Risiko und Chance

    Die geschlossene Kalkulation – oder auch geschlossene Abrechnung – ist die am meisten verbreitete Vertragsart für Finanz-, Teil- oder Full-Service-Leasing. Das Finanzierungs- bzw. Restwertrisiko liegt zu 100 % bei Ihrem Leasinggeber. Auch Gewinne aus dem Verkauf der zurückgegebenen Fahrzeuge verbleiben vollständig bei Ihrem Anbieter für Flottenleasing. „Geschlossen“ bedeutet, dass Ihr Leasinggeber lediglich die Leasingrate (AfA und Zinsen) – ohne weitere Angabe der Kalkulationseckdaten wie Restwert und Zinssatz – ausweist.

    Sie können in der geschlossenen Kalkulation auch Dienstleistungen vereinbaren, typischerweise Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen, bei denen ebenfalls Risiko und Chance beim Leasinggeber liegen. Weitere Dienstleistungen vereinbaren Sie auf der Basis „Chance und Risiko für den Kunden“.

    Da es sich um einen Kilometervertrag handelt, erfolgt nach Beendigung des Einzelvertrages lediglich die Abrechnung der Mehr-/Minderkilometer sowie aller Dienstleistungen, für die der Leasinggeber nicht das Risiko übernommen hat.

  2. Cost of Driving_LOffene Abrechnung – volles Risiko und alle Chancen für Sie

    Es erfolgt eine Vorkalkulation der (Service-)Leasing-Rate, die Ihnen Ihr Flottenleasing-Anbieter dann über die Leasinglaufzeit in gleichbleibenden Beträgen monatlich in Rechnung stellt.

    Alle Kostenbestandteile werden Ihnen offen ausgewiesen. Zum Vertragsende erfolgt die Abrechnung zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Mehrkosten müssen Sie nachzahlen, Überschüsse werden Ihnen erstattet.

    Das Risiko für Restwert und Instandhaltung/Instandsetzung tragen Sie als Leasingnehmer allein.

  3. Money Back__LProfit Sharing – Transparenz ohne Risiko und anteilige Chance

    Beim Profit Sharing tragen Sie kein Risiko, sichern sich aber Chancen auf erzielte Überschüsse. Alle Vertragsparameter werden Ihnen offen ausgewiesen, Sie haben die volle Transparenz. Ihr Leasinggeber trägt das volle Risiko für Restwert, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen. Dies ist in der Regel der Mindestumfang der im Flottenleasing-Vertrag enthaltenen Leistungen. Werden in diesen Bereichen Überschüsse erwirtschaftet, erhalten Sie diese anteilig (in der Regel zu 50 %) ausgeschüttet.

    Die Ermittlung der Ergebnisse aus Gebrauchtwagenverkauf, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen erfolgt im Rahmen einer Jahresendabrechnung in einem Gesamtsaldo für alle in einem Jahr vertragsgemäß beendeten Leasingverträge. Daher ist für diese Vertragsart eine Mindestfuhrparkgröße erforderlich. Weitere Dienstleistungen können Sie flexibel auf Kundenrisiko dazubuchen.

Profit Sharing ist besonders chancenreich bei schwankendem Gebrauchtwagenmarkt und neuen Antriebsarten

Profit Sharing eröffnet Ihnen insbesondere bei einem stark schwankenden Gebrauchtwagenmarkt finanzielle Chancen. Bei fallenden Preisen sind Sie komplett abgesichert. Steigt das Preisniveau, partizipieren Sie daran.

Besonders vorteilhaft ist dies bei Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen. Für deren Vermarktungsergebnisse liegen noch relativ wenig Erfahrungswerte vor, so dass Ihr Leasinggeber deren Restwerte vermutlich eher konservativ gestalten wird. Entwickelt sich die Nachfrage nach diesen Gebrauchtfahrzeugen jedoch positiv, werden Sie an den Mehrerlösen beteiligt.

Die richtige Fahrzeugausstattung erhöht Ihre Chancen auf Verkaufserlöse!

Zunächst erhöht die Sonderausstattung die Anschaffungswerte Ihrer Fahrzeuge beim Flottenleasing – und damit auch Ihre Leasingraten. Aber gleichzeitig steigen durch die richtige Kombination von Fahrzeugklasse und -ausstattung Ihre Chancen, bessere Vermarktungsergebnisse zu erzielen. In unserer exklusiven Übersicht finden Sie restwertoptimale Fahrzeugausstattungen für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter – mit aktuellen Beispielmodellen mit alternativem oder herkömmlichem Antrieb.

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Zu guter Letzt: Wie wählen Sie Ihren Flottenleasing-Anbieter?

Sie haben die Wahl zwischen Banken, herstellergebundenen Leasinggesellschaften und markenunabhängigen Leasinggesellschaften. Daher wird die Wahl Ihres Flottenleasing-Anbieters außer von der Konditions- und Servicegestaltung auch beeinflusst von der Vielfalt der Marken, die Sie in Ihrer Flotte einsetzen.

Wenn Sie zusätzlich zur Finanzierung Fuhrparkmanagement-Aufgaben beim Flottenleasing auslagern möchten, sind Leasinggesellschaften für Sie interessant, die Leasingverträge mit modularen Services kombinieren oder Full-Service-Leasing-Verträge anbieten.

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Tipp „Worauf sollten Sie bei Ihrer Wahl einer Leasinggesellschaft achten?“

Vergleichen Sie Anbieter für Flottenleasing auf Grundlage von Leasingraten miteinander – aber nicht ausschließlich. Achten Sie beim Flottenleasing inklusive Fuhrpark-Services grundsätzlich nicht nur auf das Preis-Leistungs-Verhältnis hinsichtlich der Anschaffung des Fahrzeugs, sondern auch auf die Gesamtbetriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer. Legen Sie Qualitätsstandards fest, die Ihre Leasinggesellschaft erfüllen sollte, z. B. hinsichtlich einer fairen und transparenten Fahrzeugbewertung am Leasingende und der Beratungs- und Servicekompetenz.

Fazit: Beim Flottenleasing kommt es auf die richtige Vertragsgestaltung an

Flottenleasing bietet Ihrem Unternehmen viele Vorteile, kann aber bei einem flexiblen Mobilitätsbedarf auch nachteilig sein. Um die meisten Vorteile des Flottenleasings für Ihr Unternehmen zu sichern, ist die Vertragsgestaltung entscheidend.

Sind Auto-Abos Ihre Alternative zum Flottenleasing?

Wenn Ihr Fahrzeugbedarf stabil ist, können Sie diesen gut mit langfristigen Leasingverträgen decken. Bei kurzfristigen unternehmerischen Veränderungen können Auto-Abos Ihre Alternative zum Flottenleasing sein. Bevor Sie sich für diese Mobilitätslösung entscheiden, legen Sie fest, welche Ihrer Ansprüche ein Auto-Abo-Anbieter mindestens erfüllen sollte. Unser Fragenkatalog hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen zu konkretisieren und Anbieter zu vergleichen.

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Flottencheck: Wie geeignet sind Leasing, Langzeitmiete oder Auto-Abos für Ihren Mobilitätsbedarf?

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Ihr betrieblicher Mobilitätsbedarf ist so individuell wie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden. Erfahren Sie in unserem Flottencheck mit nur wenigen Klicks, welches Mobilitätsmodell für Ihr Unternehmen das passende ist – anonym und unverbindlich.

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Quellen:

Guido Birkner: Ratgeber Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement 2020

Die AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen (Tabellen für die Absetzung für Abnutzung oder auch Abschreibungstabellen) sind Tabellen, mit deren Hilfe die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens bestimmt werden kann: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html

Leasingerlass: Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2019/C-Anhaenge/Anhang-21/I/inhalt.html

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