Die Führerscheinkontrolle ist Arbeitgeber- und Fuhrparkleiter-Pflicht

Fuhrparkleiter, aufgepasst: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar!

16. Dezember 2020

Lesezeit: 8 Minuten – Zuletzt aktualisiert am 13. Januar 2022 Was wäre, wenn alle Ihre Dienstwagenfahrer jeden Tag zu Ihnen kämen und Ihnen ihren Führerschein präsentierten? Absurd: Sie und Ihre Fahrer hätten neben der Führerscheinkontrolle keine Zeit für andere Tätigkeiten. Ohne Prüfung geht es aber nicht: Eine für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis muss bei jeder Fahrt vorliegen – andernfalls droht Strafe.

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Vertrauen ist gut, regelmäßige Führerscheinkontrolle ist Ihre gesetzliche Pflicht

Die Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber ist – neben der UVV-Prüfung der Pkw und der Fahrerunterweisung – eine der gesetzlichen Halterpflichten. Sind Sie, in Vertretung Ihres Arbeitgebers, für die Halterpflichten persönlich verantwortlich?

Gefährliches Wissen? Riskieren Sie als Fuhrparkverantwortlicher keine Freiheits- oder Geldstrafe!

Achtung: Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis – genauso wie das Wissen, dass einer Ihrer Mitarbeiter ohne Führerschein fährt – strafbar. Auch der Schutz durch Ihre Firmenwagen-Versicherung würde bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis erlöschen.

§ 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahren ohne Fahrerlaubnis (Auszug) „(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist …(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer … vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist …“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html

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Fahren ohne Führerschein? Das Risiko kann sich keiner leisten!

Zur Führerscheinkontrolle und Unfallprävention sind Flottenbetreiber gesetzlich verpflichtet. Wollen Sie sicher dokumentieren, dass Sie Ihre Halterpflicht erfüllen? Halten Sie Ihre Kontrolltermine ein und nutzen Sie dafür unser interaktives Formular zur Führerscheinkontrolle.

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Wann der Führerschein weg ist, lesen Sie hier

Wann kommt es zu einem temporären Fahrverbot? Sind Sie damit konfrontiert worden, dass gegen einen Ihrer Fahrer ein temporäres Fahrverbot ausgesprochen wurde? - Wer gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, riskiert ein Fahrverbot. - Welche Verstöße den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen, regelt im Bewertungssystem zur Fahrereignung der Bußgeldkatalog, den das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht: [https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html](targetBlank:https://www.kba.de/DE/Fahreignungs_Bewertungssystem/Punktekatalog/punktekatalog_node.html) Was bedeutet die Entziehung der Fahrerlaubnis? - Ein Gericht hat nach **§ 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Entziehung der Fahrerlaubnis** entschieden, dass ein Fahrer nicht geeignet oder nicht befähigt ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. - Während es bei Bußgeldverfahren regelmäßig nur ein Fahrverbot gibt, erfolgt bei Strafverfahren ein Entzug der Fahrerlaubnis nach **§ 69 Strafgesetzbuch (StGB) – Entziehung der Fahrerlaubnis.** Dies ist kritisch für Ihr Unternehmen, wenn Ihre Fahrer Firmenautos benötigen, um berufliche Aufgaben zu erledigen.

Wie kontrollieren Sie den Führerschein für Ihren Arbeitgeber?

Mit Vorsicht: Wenn Sie oder Ihr Arbeitgeber wissen, dass einem Ihrer Fahrer ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis droht, müssen Sie die Führerscheinüberprüfung öfter als 2-mal im Jahr durchführen!

Praxis in deutschen Fuhrparks: 2-mal jährlich mindestens

Die Führerscheinkontrolle ist eine der gesetzlichen Pflichten von Fuhrparkhaltern. Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Dienstfahrzeuge überlässt und seine Halterpflichten an Sie delegiert, sind Sie für die gesetzeskonforme Nutzung der Fahrzeuge mitverantwortlich.

§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein (Auszug) „(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.“

Tipp „Schon bei Verdacht die Taktung der Führerscheinkontrolle erhöhen!“

Haben Sie Hinweise, dass einem Ihrer Dienstwagennutzer inzwischen seine Fahrerlaubnis entzogen worden sein könnte? Dann ist eine häufigere Führerscheinkontrolle angezeigt! Dies könnten Sie z. B. dann annehmen, wenn polizeiliche Anhörungsbogen an den Halter adressiert sind und Sie hierdurch von dem Verdacht erheblicher Verkehrsverstöße durch den Dienstwagennutzer erfahren.

Fuhrpark Knowhow Tipps

Sind die Größe Ihrer Flotte und der damit verbundene Aufwand für persönliche Führerscheinkontrollen noch überschaubar?

Dann hilft Ihnen unser interaktives Nachweisformular zur Führerscheinkontrolle. Kreuzen Sie ganz einfach darin an, welche Fahrerlaubnis Ihre Mitarbeiter in ihren erforderlichen Fahrerlaubnisklassen besitzen. Ausgedruckt können Sie und Ihre Fahrer das Formular ressourcenschonend – für vier Prüfintervalle – unterschreiben.

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Angenommen, Sie haben 100 Dienstwagenfahrer … kontrollieren Sie noch oder arbeiten Sie schon?

Die ordnungsgemäße Führerscheinkontrolle verursacht für Sie und Ihre Mitarbeiter organisatorischen Aufwand. Alle Beteiligten verlieren wertvolle Arbeitszeit, wenn der Führerscheinbesitzer persönlich zur Kontrolle antreten muss.

Lesen Sie hier, wie groß Ihr Aufwand wirklich ist

100 Identifikationen Jeder Führerschein muss Ihnen im Original vorliegen. - Sie müssen jeden Ihrer 100 Fahrer identifizieren und feststellen, ob er im Besitz eines Führerscheins ist. - Sie treffen 100 Personen und kopieren Führerscheine – 100-mal. 200 Kontrolltermine Arbeiten Ihre Fahrer an anderen Standorten als Sie? - Sie müssen mindestens zwei Kontrolltermine im Jahr miteinander vereinbaren. - Das sind Minimum 200 Termine und bei dezentralen Fuhrparks 200 An- und Abreisen. - Wie oft haben Sie Ihre Zeit geblockt und ein Fahrer war spontan verhindert? 200 Dokumentationen Wie weisen Sie nach, dass Sie alle Prüfintervalle für 100 Personen einhalten? - Jede Führerscheinkontrolle ist zu dokumentieren. - Dabei müssen Sie den Schutz der personenbezogenen Daten bei der [Fuhrparkverwaltung](targetSelf:/de-de/fuhrparkverwaltung/) gewährleisten. Wenn Sie z. B. Fotokopien der Führerscheine machen und Daten auf gedruckten Formularen zur Führerscheinkontrolle erfassen, müssen Sie der Papierflut Herr werden. Wer legt Dokumentationen in analogen oder digitalen Personal- oder Fahrerakten in Ihrem Unternehmen ab?

Wie können Sie Ihren Zeitaufwand für die Führerscheinkontrolle reduzieren?

Informieren Sie sich im Folgenden, wie Ihnen die elektronische Führerscheinkontrolle Ihre Arbeit erleichtert.

So wird die vorgeschriebene Führerscheinkontrolle kein Zeitfresser

Lassen Sie sich von Spezialisten für Kommunikation im Flottenmanagement Ihre Arbeit erleichtern. Verschiedene Dienstleister bieten Arbeitgebern elektronische Führerscheinkontrollen an – auch in Kombination mit E-Learning-Systemen für die jährliche Fahrerunterweisung.

Alles automatisch

Alles automatisch

Elektronische Systeme zur Führerscheinkontrolle halten vereinbarte Prüfintervalle automatisch nach. Sie versenden automatisch Erinnerungen, befolgen einen definierten Eskalationsprozess und dokumentieren die Ergebnisse rechtssicher.

Voll verschlüsselt

Voll verschlüsselt

Es gibt Technologien, die die Führerscheine Ihrer Fahrer identifizieren und prüfen sowie Daten verschlüsseln können.

Wer lässt sich gerne kontrollieren? Bereiten Sie die Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle gut vor

Ist die Kontrolle von Mitarbeiterdaten durch den Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen ein heikles Thema? Holen Sie den Betriebsrat und danach Ihre Dienstwagenfahrer frühzeitig ins Boot, wenn Sie ein System zur elektronischen Führerscheinkontrolle in Ihrem Unternehmen einführen möchten.

Einbindung Ihres Betriebsrats Ihr Betriebsrat kann die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Führerscheinkontrollen durch den Arbeitgeber nicht verbieten. Es bedarf daher keiner Mitbestimmung des Betriebsrates bezüglich der Frage, ob Führerscheinkontrollen durchgeführt werden.

Bei der Einführung zeitsparender elektronischer Führerscheinkontrollen ist umstritten, ob hierdurch eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Mitbestimmungsrechte ausgelöst wird.

Unabhängig davon, ob eine Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates besteht, empfiehlt es sich jedoch, den Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Führerscheinkontrolle frühzeitig einzubinden. In der Regel gelingt es dem Betriebsrat eher, etwaige Sorgen der Mitarbeiter ob einer befürchteten „Überwachung“ durch den Arbeitgeber auszuräumen und über die Vorteile für alle Beteiligten aufzuklären.

Fahrereinwilligung nicht erforderlich Da es sich bei der regelmäßigen Führerscheinkontrolle um eine gesetzliche Halterpflicht handelt, ist eine Einwilligung Ihrer Fahrer nicht erforderlich.

Ihre Dienstwagennutzer können eine Kontrolle auch nicht mit dem Hinweis auf datenschutzrechtliche Gründe ablehnen. Denn bei der Führerscheinkontrolle erfolgt die Datenverarbeitung im Rahmen und für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses aufgrund gesetzlicher Halterpflichten nach § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Einschaltung externer Service-Dienstleister zur Durchführung der Führerscheinkontrollen ist grundsätzlich durch §§ 28, 62 BDSG gedeckt.

An alles gedacht? 

Effizienzziel: Erklären Sie Mitarbeitern, dass Sie einen effizienten Prozess für die Wahrnehmung der Halterhaftung Ihrer Geschäftsleitung einführen.

Datenschutz: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, welches System Sie einsetzen werden. Klären Sie sie über Sammlung, Speicherung und den Schutz ihrer Daten auf. Handeln Sie nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter die rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung, die Speicherung und den Schutz von Fahrerdaten erfüllt.

Vertragsgrundlage: Regeln Sie die Durchführung der Führerscheinkontrolle im Dienstwagenüberlassungsvertrag. Bestimmen Sie explizit, wie sich Ihre Mitarbeiter verhalten müssen, wenn sie nicht fahrtüchtig sind oder ihren Führerschein verlieren, zum Beispiel wie folgt:

Tipp „Klare Kommunikation“

Setzen Sie auf eine transparente Mitarbeiterkommunikation:

Fuhrpark Knowhow Tipps

Beispiel für eine elektronische  Führerscheinkontrolle in 3 Schritten

Erfahren Sie am Beispiel eines App-basierten Systems, wie sich ein automatisierter Prozess gestalten kann. Lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Führerscheinbesitzer identifizieren, wie Kontrollen ablaufen und wann Sie analog eskalieren sollten.

  1. Cell Phone_L1. Wie identifiziert die App Fahrer und prüft ihre Führerscheine?

    Für die elektronische Führerscheinkontrolle bekommen Sie Zugang zu einem Online-System und arbeiten mit einer App für Fuhrparkmanager. Im ersten Schritt ordnen Sie – oder eine autorisierte Person – jedem Fahrer seinen Führerschein eindeutig zu:

    Initialprüfung: Im nächsten Schritt scannen Sie den Führerschein oder den QR-Code erneut, um nun das Vorhandensein der gültigen Fahrerlaubnis zu prüfen und im System zu dokumentieren.

  2. Appointment_L2. Wie läuft die automatisierte regelmäßige Kontrolle der Fahrerlaubnis ab?

    Kontrollintervalle: Im Online-System legen Sie die gewünschten Intervalle für die Regelkontrollen – in vielen Fuhrparks geschieht dies mindestens zweimal pro Jahr – fest. Das System erinnert Ihre Fahrer automatisch an die anstehenden Kontrollen.

    Polizeikontrolle: Bemängeln Polizeibeamte das Siegel auf einem Führerschein, der ein behördliches Dokument darstellt und nicht verändert werden darf? Instruieren Sie Ihre Fahrer, eine Bescheinigung vom Bundesministerium für Verkehr, dass die Aufbringung von Siegeln unbedenklich ist, im Auto mitzuführen. Stellen Sie diese z. B. in Ihrem Fahrerportal zum Herunterladen ein.

  3. Experation Drivers Licence_L3. Was müssen Sie bei einer Fristüberschreitung seitens der Fahrer tun?

    Eskalieren Sie und stoppen Sie die Fahrzeugnutzung! Sichern Sie sich ab, wenn einer Ihrer Fahrer trotz Erinnerung in Verzug ist:

Fazit: kontrollieren und dokumentieren

Ihnen ist klar, dass der Gesetzgeber überprüfen kann, ob Sie Ihre Fuhrparkleiter-Aufgaben wie die Führerscheinkontrolle ordnungsgemäß erledigen.

Interaktives Formular zur Dokumentation Ihrer Führerscheinkontrolle

Sie führen die Führerscheinkontrolle persönlich durch? Dann nutzen Sie unser interaktives Formular, um die Pflicht von Arbeitgebern zur Führerscheinkontrolle bei der Dienstwagenüberlassung zu dokumentieren. Kreuzen Sie ganz einfach die gültigen Fahrerlaubnisklassen Ihrer Fahrer an. Ausgedruckt können Sie das Formular ressourcenschonend – für vier Prüfintervalle – nutzen.

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