Kein Handy am Steuer: Richten Sie Ihren Fokus auf Fahrsicherheit

Wie können Sie Ihre Fahrer für die Gefahren durch Ablenkung im Dienstwagen sensibilisieren und Handyverstößen einen Riegel vorschieben?

28. November 2024

Lesezeit: 6 Minuten Handyverstöße können teuer werden und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Sogar der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung kann im Raum stehen. Schärfen Sie das Bewusstsein Ihrer Fahrer, wie folgenschwer Sekunden ihrer Ablenkung sein können, und etablieren Sie Fahrsicherheit in Ihrer Unternehmenskultur.

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Vorsätzlich, fahrlässig und teuer: Handynutzung am Steuer

Alarmierend: Immer mehr Unfälle passieren durch Handyverstöße. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Autofahrer ihr Smartphone regelmäßig am Steuer benutzt. Durchschnittlich jeder sechste Autofahrer verfasse während der Fahrt eine Textnachricht. Wie viele Mitarbeiter, die sich so verhalten, hätten Sie in Ihrem Unternehmen, wenn diese Statistik auch auf Ihre Dienstwagenfahrer zuträfe?

Wegen der hohen Unfallgefahr durch Ablenkung am Steuer verpflichtet der Gesetzgeber Autofahrer zu voller Aufmerksamkeit im Straßenverkehr: Jeder, der ein Fahrzeug führt, ist nach § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Gegen den Blindflug: Finger weg vom Handy!

„Wer bei Tempo 50 nur zwei Sekunden lang Whatsapp-Nachrichten checkt, sieht 30 Meter lang nicht, was vor ihm passiert“, warnt die Polizei vor der Gefahr, durch Ablenkung im Blindflug unterwegs zu sein. Aber nicht nur der Blick aufs Handy, auch laute Musik lenkt ab. Und wer kennt es nicht, dass sein Navigationssystem uneindeutige Anweisungen gibt oder mit der Bitte zu wenden die Konzentration des Fahrers vom Verkehrsgeschehen ablenkt?

Daher dürfte es bekannt sein, dass es gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden verboten ist, während der Fahrt mit dem Handy in der Hand zu telefonieren oder andere elektronische Geräte zu nutzen oder zu halten. Nach der StVO sind dies Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder und visuelle Ausgabegeräte wie Videobrillen.

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

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Damit ist es auch untersagt, durch die Berührung des Touchscreens eine Navi-App (auch bei fest installierten Geräten) zu bedienen oder aus dem Telefonbuch den gewünschten Gesprächspartner während der Fahrt zu ermitteln. Viele Neufahrzeuge blockieren die Bedienung des Touchscreens daher bereits automatisch nach wenigen Sekunden.

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Die Start-Stopp-Automatik macht keinen Unterschied beim Führen eines Kraftfahrzeugs

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist auch dann gegeben, wenn der Motor aufgrund der Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist. Nur wenn das Fahrzeug steht und der Wagen tatsächlich ganz aus ist, wäre die Benutzung nicht verboten. Wer meint, sein Auto an einer Ampel bei Rotlicht ganz abstellen und sodann straffrei telefonieren zu können, riskiert nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg jedoch ein Bußgeld nach § 1 Abs. 2 StVO.

Es lohnt sich nicht: Handyverstöße sind vorsätzlich und teuer

Die rechtswidrige Benutzung eines elektronischen Geräts zählt zu den vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten. Bußgeldbescheide für Handyverstöße können, je nach Schwere des Delikts, mit ein bis zwei Punkten ins Fahreignungsregister eingetragen werden und ein Fahrverbot für Ihre Dienstwagenfahrer bedeuten.

Hinzu kommt eine Geldbuße von mindestens 100 €. Verursacht ein Fahrer einen Unfall durch die Nutzung seines Handys, erhöht sich die Geldbuße auf 200 €. Bei einer Verletzung eines Beteiligten steht selbstredend auch der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.

Und im Ausland wird es noch teurer. Handyverstöße werden in allen Ländern Europas mit Bußgeld geahndet. Wird einer Ihrer Fahrer in einem unserer Nachbarländer erwischt, kann es wie in den Niederlanden mit 420 € richtig teuer werden.

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Ihre Fahrer haften für ihr Verhalten im Straßenverkehr

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So fördern Sie das Sicherheitsbewusstsein Ihrer Fahrer

Ständige Erreichbarkeit und der Drang, während einer Autofahrt zu kommunizieren, erhöhen das Unfallrisiko in Ihrer Flotte. Schärfen Sie das Bewusstsein Ihrer Mitarbeiter dafür, wie folgenschwer Sekunden der Ablenkung für andere Verkehrsteilnehmer und für sie selbst sein können. Keine Whatsapp-Nachricht, kein Anruf ist ein Menschenleben wert.

Dienstwagen sind keine mobilen Büros

Etablieren Sie Fahrsicherheit in Ihrer Unternehmenskultur. Hier finden Sie einige Anregungen, um Mitarbeiter dafür zu sensibilisieren, dass der Dienstwagen ihrer Mobilität dient und kein mobiles Büro ist.

Vertraglich zur Vorsicht verpflichtet

Sicherheit bei der Dienstwagennutzung kann nur gewährleistet werden, wenn Ihre Fahrer im Straßenverkehr vorsichtig sind und sich an die Verkehrsregeln halten. Ihr Dienstwagenüberlassungsvertrag ist Bestandteil des Anstellungsvertrags zwischen Ihrem Unternehmen und seinen Dienstwagenfahrern. Er regelt die Rechte und Pflichten Ihrer Fahrer bei der dienstlichen und privaten Nutzung von Dienstwagen – am besten ohne Raum für Interpretation. Somit ist es wichtig, dass Ihr Dienstwagenüberlassungsvertrag auf die Einhaltung der bestehenden Gesetzeslage verweist, z. B. wie folgt:

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§ Fahrzeugnutzung

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs folgenden gesetzlichen Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie sonstige Straßenverkehrsvorschriften einzuhalten; diese Verpflichtungen gelten auch gegenüber der Gesellschaft. (Auszug aus dem Muster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags)

Sie können in Ihrem Dienstwagenüberlassungsvertrag weitreichendere Regeln aufstellen, um für noch mehr Sicherheit zu sorgen. So können Sie Ihren Fahrern über die gesetzlich vorgeschriebene 0,5-Promille-Grenze hinaus per Dienstwagenüberlassungsvertrag ein striktes Alkoholverbot bei der Nutzung Ihrer Dienstwagen aussprechen:

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§ Fahrzeugnutzung

Nach Alkoholgenuss ist die Benutzung des Wagens, auch zu Privatfahrten, nicht gestattet. (Auszug aus dem Muster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags)

Auch wenn die Haftungsfrage für vorsätzlich verursachte Beschädigungen, zu deren Ursache auch Handyverstöße zählen, im Dienstwagenüberlassungsvertrag bereits geklärt wurde, können Sie Regelungen für Ihre Dienstwagenfahrer über den § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) hinaus spezifizieren.

Beispiel 1: Die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt ist ausschließlich für Telefonate und nur über eine ordnungsgemäß installierte Freisprecheinrichtung gestattet. Wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist und es sich herausstellt, dass der Fahrer während der Fahrt ein Handy/elektronisches Gerät benutzt hat, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, von ihrem Mitarbeiter die Zahlung aller Bußgelder und Kosten zu verlangen.

Beispiel 2: Die Nutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt ist für Telefonate, sowohl für Dienst- als auch für Privatgespräche, untersagt. Die Programmierung des Navigationsgeräts darf ausschließlich bei ausgeschaltetem Motor und sicherem Parken des Fahrzeugs erfolgen.

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Achtung, Handygeschosse!

Auch wenn sie nicht genutzt werden, können im Dienstwagen herumliegende Handys ein Risiko für die Fahrsicherheit sein. Machen Sie Ihre Fahrer in der jährlichen Fahrerunterweisung auf ihre Pflicht zur Ladungssicherung aufmerksam. Es droht Verletzungsgefahr, wenn ihr 300 g schweres Handy bei einem Aufprall oder einer Vollbremsung bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h zu einem 15-kg-Geschoss wird.

Formulieren Sie die Rechte und Pflichten Ihrer Fahrer eindeutig

Hier geht’s zu unserem exemplarischen Muster eines Dienstwagenüberlassungsvertrags im bearbeitungsfreundlichen Word-Format.

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Fazit: Etablieren Sie Fahrsicherheit in Ihrer Unternehmenskultur

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Wie viele Handyverstöße zählen Sie in Ihrer Flotte?

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