Ladungssicherung im Dienstwagen
Was müssen Sie beachten, damit Ihre Dienstwagen auch beladen verkehrssicher bleiben?
Lesezeit: 5 Minuten Natürlich werden im Dienstwagen Dinge transportiert, die Ihre Fahrer für ihre Arbeit brauchen oder aus privaten Gründen mitnehmen möchten. Handy, Einkäufe, Urlaubsgepäck – nicht sicher verstaute Gegenstände im Dienstwagen sind eine unterschätzte Gefahr für Leib und Leben. Bei vielen scheint ein Gespür für die enormen Kräfte, die bei einer Bremsung oder Kollision durch die Ladung entstehen, zu fehlen.
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Ladungssicherung in der Straßenverkehrsordnung
Jeden Tag werden in Kraftfahrzeugen, ob Pkw oder Transporter, Dinge mitgenommen oder transportiert. Wenn in Ihrer Flotte Transporter zum Einsatz kommen, achten Sie am besten schon bei deren Anschaffung darauf, dass sie auch vorschriftsgemäß für den beabsichtigten Zweck eingesetzt werden können, da Sie nach § 31 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge dafür verantwortlich sind.
Bei einem Pkw, der Ihren Mitarbeitern als Dienstwagen meist auch zur privaten Nutzung zur Verfügung steht, wird der Ladung in der Praxis vermutlich eher wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Handys, Tablets, Laptops, Schirme, alles wird während der Fahrt achtlos irgendwo im Fahrzeug gelagert. Natürlich darf auch eine schwere Aktentasche nicht fehlen.
Achtung, fahrlässig!
Haben Ihre Dienstwagenfahrer ihre Ladung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann, gilt dies nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ladung als fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit. Dafür kann Ihren Dienstwagenfahrern ein Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen werden. Viel schlimmer: Entwickelt sich ein Gegenstand dann zum Geschoss, kann dies fatale Folgen für Leib und Leben haben.
Gefahr durch Ãœberladung
Nicht nur ungesicherte Ladung ist gefährlich, auch Überladung ist eine fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit, die einen Bußgeldbescheid und einen Punkt im Fahreignungsregister zur Folge haben kann. Wenn sorglos alles in den Kofferraum, aufs Dach und auf die Anhängerkupplung gepackt wird, hat man schnell zu viel geladen. Das kann das Fahrverhalten des Pkw stark beeinträchtigen: Schlingern, verlängerter Bremsweg, träge und raumnehmende Ausweichmanöver – die Unfallgefahr steigt. Je mehr Ihre Fahrer die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht ihres Dienstwagens oder die zulässige Anhängelast überschreiten, desto höher das Bußgeld, das von 80 bis 425 € reichen kann.
Die Gefahr durch lose Gegenstände im Dienstwagen wird oft unterschätzt
Darum müssen Dienstwagenfahrer unbedingt ihre Gegenstände im Auto sichern! Was es alles zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Glossar Ladungssicherung von A bis Z.
Achtung, Aufprallwucht: lose Gegenstände unbedingt sichern!
Wussten Sie, dass lose Gegenstände bei einer Vollbremsung das 50-Fache bis 100-Fache ihres eigenen Gewichts annehmen können? Hinzu kommt, dass die Rückhaltemöglichkeiten von Pkw schnell an ihre Grenzen stoßen. Der ADAC zeigt in seinem knapp dreiminütigen Crashtest-Video anschaulich, wie Einkäufe aus einem Möbelhaus im Auto herumfliegen und zu schweren Verletzungen der Insassen führen können.
Bewusstsein schärfen!
Auch wenn sich die jährliche Fahrerunterweisung u. a. dem wichtigen Thema der Ladungssicherung widmet, ist es bei vielen noch nicht im Bewusstsein verankert, dass alltägliche Gegenstände im Auto zu gefährlichen Geschossen werden können. Gehen Verkehrsexperten davon aus, dass mehr als die Hälfte aller Autofahrer ihr Smartphone regelmäßig am Steuer benutzt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Smartphone danach auf dem Schoß oder Beifahrersitz landet. Daher besteht die beste Vorsichtsmaßnahme zur Vermeidung von Verletzungen durch Gegenstände, die wir im Auto mitführen, darin, Ihre Mitarbeiter über die damit verbundenen Gefahren zu informieren. So können sie eine bewusste und verantwortungsvolle Einstellung zu ihrer Sicherheit entwickeln.
Die Gefahr, die bei einer Vollbremsung selbst von einem Handy ausgehen kann, ist enorm. So kommt es bei einer Kollision bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf ein Kollisionsgewicht von mehr als 11 kg. Regenschirme, die achtlos auf der Hutablage abgelegt werden, entwickeln sich zu speerartigen Geschossen. Wenn dann das geliebte Handy bei einer Bremsung vom Sitz in den Fußraum rutscht, kommt es schnell dazu, dass der Fahrer sich während der Fahrt in den Fußraum bückt, um sein Handy zu sichern. Für diese grobe Fahrlässigkeit muss er seinem Arbeitgeber vollen Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall mit seinem Dienstwagen leisten.
Tiere sind auch Ladung
Wussten Sie, dass Tiere rechtlich als Ladung gelten? Bei einem Aufprall mit ca. 50 km/h entspricht das Gewicht eines 40 kg schweren Tieres einem Massegewicht von fast 2 t. Falls Sie in Ihrem Dienstwagenüberlassungsvertrag den Transport von Tieren nicht von vornherein ausschließen, dann hat der Transport von Tieren nach den Vorschriften zur korrekten Ladungssicherung gemäß § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ladung zu erfolgen. Hilfreiche Tipps, wie Sie Hunde im Auto sicher transportieren erhalten Sie hier.
Ladungssicherung von A bis Z
Von A wie Achslast bis Z wie Zurrösen. In unserem Glossar zur Ladungssicherung finden Sie wichtige Informationen, damit Ihre Dienstwagen auch beladen verkehrssicher bleiben.
Fazit: Dienstwagen sind weder mobile Büros noch Transporter
- Dienstwagen dienen in erster Linie der Mobilität Ihrer Mitarbeiter. Sie sind weder mobile Büros, in denen gearbeitet wird, noch Transporter, sondern Personenkraftwagen mit begrenzten Rückhaltemöglichkeiten.
- Richten Sie Ihren Fokus im Unternehmen auf Fahrsicherheit. Sensibilisieren Sie Ihre Fahrer nicht nur dafür, wie gefährlich ungesicherte Gegenstände im Dienstwagen sind und wie negativ eine Überladung das Fahrverhalten des Fahrzeugs beeinflusst, sondern auch für Gefahren, die durch Ablenkung am Steuer entstehen.
Ihr Glossar Ladungssicherung von A bis Z
Riskieren Sie keine fahrlässige Ordnungswidrigkeit. Verstauen Sie daher alle Gegenstände im Dienstwagen ordnungsgemäß und sicher!
Quellen
Straßenverkehrsordnung
§ 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ladung
§ 34 Achslast und Gesamtgewicht – Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Auszug aus Bußgeld-/Punktekatalog
Kraftfahrt-Bundesamt – alphabetisch – Ladung
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. (ADAC)
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