Rückgabeschäden am Leasingende
Was sollten Sie vor Abschluss Ihrer Leasingverträge bezüglich Rückgabeschäden beachten?
Lesezeit: 5 Minuten Unerwartet hohe Kosten durch Rückgabeschäden am Leasingende möchten Sie Ihrem Fuhrparkbudget sicherlich ersparen. Haben Sie sich vor Abschluss Ihrer Leasingverträge informiert, wie Ihr Leasinggeber bei der Rückgabe Schäden bewertet und abrechnet?
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Das erfahren Sie hier
Darum spielen laufzeituntypische Rückgabeschäden eine so große Rolle bei Leasingverträgen
Finanzieren Sie Ihre Firmenfahrzeuge über Kilometerverträge im Flottenleasing und geben diese am Vertragsende zurück, brauchen Sie sich nicht um den Wiederverkauf zu kümmern. Am Laufzeitende übernimmt Ihr Leasinggeber den Verkauf der Leasingrückläufer mit dem Ziel, mindestens die von ihm prognostizierten Restwerte zu erzielen. Ansonsten hat er den finanziellen Verlust zu tragen, da er das Restwertrisiko übernommen hat.
- Belaufen sich Rückgabeschäden z. B. auf durchschnittlich 500,00 € pro Fahrzeug und Ihr Leasinggeber vermarktet jährlich 20.000 Leasingrückläufer, ergibt dies eine Unterdeckung von insgesamt 10 Mio. € pro Jahr.
- Was also pro Fahrzeug nach einem überschaubaren Betrag aussieht, bei dem Sie als Leasingkunde vielleicht sogar eine Kulanz Ihrer Leasinggesellschaft erwarten, summiert sich für Ihren Leasinggeber zu einer höchst risikobehafteten Kostenposition.
- Daher ist es verständlich, dass Ihre Leasinggesellschaft bei Rückgabeschäden am Leasingende ganz genau hinsieht. Dies führt jedoch nicht selten zu Unverständnis beim Leasingkunden.
Der Fahrzeugzustand beeinflusst den Restwert maßgeblich
Der Restwert bildet zusammen mit Anschaffungswert, Vertragslaufzeit, Kilometerleistung und Verzinsung die Kalkulationsgrundlage für die Leasingrate. Mit zunehmender Höhe der Restwerte reduzieren sich Ihre Leasingraten. Um den Wert der Fahrzeuge nach Ablauf der Nutzungsdauer zu antizipieren, geht der Leasinggeber von einer dem Alter und der Kilometerleistung entsprechenden Abnutzung aus. Deshalb sollten am Leasingende die für die gefahrenen Kilometer zu erwartenden typischen Abnutzungserscheinungen bei der Fahrzeugbewertung keine Rolle spielen. Denn diese Schäden werden vom Gebrauchtwagenkäufer ohne Preisabschlag akzeptiert.
Damit Ihr Leasinggeber möglichst hohe Preise am Gebrauchtwagenmarkt erzielt, ist ihm daran gelegen, dass Sie die für Ihren Fuhrpark geleasten Pkw und Transporter während der gesamten Nutzungsdauer in bestmöglichem Zustand und schadenfrei halten. Eine Win-win-Situation: Fahrzeuge in gutem Zustand sind weniger anfällig für Pannen und Ausfallzeiten und senken die Gesamtkosten auch für Ihren Fuhrpark.
Gut instand gehaltene Firmenwagen zur Vermarktung zu bringen, wird für Ihr Unternehmen bei der Leasingvertragsart Profit Sharing noch wichtiger. Beim Profit Sharing teilt sich Ihr Unternehmen die Mehrerlöse aus dem Verkauf seiner Leasingrückläufer mit der Leasinggesellschaft. Aber haben Sie auch einkalkuliert, dass am Ende Mehrerlöse aufgrund von unvorhergesehenen Kosten durch die Berechnung von Rückgabeschäden geschmälert werden können? Klären Sie also vor Vertragsabschluss mit Ihrer Leasinggesellschaft, wie sie Schäden bei der Leasingrückgabe bewertet und in welcher Höhe sie Ihnen diese in Rechnung stellt.
Restwertoptimale Ausstattung: Denken Sie bereits bei der Anschaffung an den Wiederverkauf!
Ob Fahrzeuge eine beliebte Farbe haben, in gutem Zustand oder klassengerecht ausgestattet sind – all diese Faktoren beeinflussen Restwerte. Informieren Sie sich in unserer Übersicht über die restwertoptimale Fahrzeugausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter – mit aktuellen Beispielmodellen mit alternativem oder herkömmlichem Antrieb.
Auf diese Fragen zur Abrechnung von Rückgabeschäden sollten Sie schon vor Abschluss des Leasingvertrags Antworten bekommen
Je intensiver Fahrzeuge in Ihrer Flotte im Einsatz sind, desto mehr Gebrauchsspuren zeigen sich naturgemäß. Am Leasingende sollten daher typische Abnutzungsspuren bei der Bewertung der Fahrzeuge keine Rolle spielen. Fragen Sie also vor Vertragsabschluss, wie fair und transparent Ihre Leasinggesellschaft mit Rückgabeschäden umgeht.
1. Wie ist der Prozess der Leasingrückgabe geregelt?
- Informiert der Leasinggeber detailliert, wie Ihre Fahrer die Fahrzeugrückgabe vorbereiten und was sie dabei beachten müssen?
2. Wer führt die Begutachtung und Bewertung der Fahrzeuge durch?
- Werden zur Fahrzeugbewertung und Schadenschätzung professionelle und unabhängige Gutachter eingesetzt und folgen diese Ihnen zuvor bekannt gegebenen Richtlinien, wenn sie die Fahrzeuge von innen und außen prüfen?
- Kommen die Gutachter aus führenden Unternehmen im Bereich der Fahrzeugprüfung und ‑verifizierung?
3. Welche Art von Schäden stehen bei der Leasingrückgabe zur Debatte?
- Berechnet Ihre Leasinggesellschaft nur die Schäden, die weder auf das Alter noch auf die gefahrenen Kilometer zurückzuführen sind und den Wert des Fahrzeugs mindern?
4. Gibt es Richtlinien für eine faire Fahrzeugbewertung und wenn ja: welche?
- Macht Ihr Leasinggeber transparent, welche Abnutzungsschäden er als üblich und akzeptabel einstuft und welche Schäden für ihn wertmindernd und daher nicht akzeptabel sind?
- Stellt der Leasinggeber Ihnen einen bebilderten Bewertungskatalog mit entsprechenden fairen und transparenten Fahrzeugbewertungskriterien zur Verfügung?
- Gibt es gesonderte Richtlinien für die Bewertung von Pkw und von Transportern?
- Hält Ihr Leasinggeber diese Standards und Richtlinien bei der Schadenbewertung von Leasingrückläufern – per Zertifikat nachgewiesen – ein?
5. Wie werden Schäden dokumentiert?
- Erstellen und protokollieren die Gutachter bei der Leasingrückgabe Zustandsberichte und die Schadenschätzungen?
- Werden die Fahrzeugzustandsberichte auch den Leasingkunden zur Verfügung gestellt?
6. Wie bewertet der Leasinggeber die Schäden und wie rechnet er diese an?
- Wie ermitteln professionelle Gutachter die Schadenhöhe? Auf welcher Grundlage – wie Fahrzeugdaten und durchschnittliche Reparaturverrechnungssätze – werden Schadenkalkulationen für jeden Einzelschaden erstellt? Sind die Verrechnungssätze mit denen der Hersteller vergleichbar oder liegen sie darunter?
- Trägt Ihr Unternehmen alle oder nur einen Teil der Kosten, die bei einer kompletten Instandsetzung anfallen würden, auch wenn die Schäden nicht behoben werden?
- Hat Ihr Leasinggeber definiert, welche Rückgabeschäden auf jeden Fall behoben werden müssen, weil sie z. B. die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährden?
- Publiziert Ihr Leasinggeber seine Minderwerttabelle, die zeigt, wie nicht laufzeit- und laufleistungsanaloge Schäden – je nach Fahrzeugalter und Laufleistung – mit Wertminderungen bezogen auf die Instandsetzungskosten berechnet werden?
7. Wie könnte eine Minderwertberechnung aussehen?
Kosten Instandsetzung | Fahrzeugalter | Laufleistung | Wertminderung | Kosten Leasingnehmer |
---|---|---|---|---|
1.000,00 € | Bis 24 Monate | Bis 50.000 km | 80 % | 800,00 € |
1.000,00 € | Bis 24 Monate | 50.001–120.000 km | 70 % | 700,00 € |
1.000,00 € | Bis 48 Monate | Bis 50.000 km | 70 % | 700,00 € |
1.000,00 € | Bis 48 Monate | 50.001–120.000 km | 60 % | 600,00 € |
Kostet es 1.000,00 €, einen Schaden zu beheben, würden im Beispiel bei einem Fahrzeugalter von bis zu 48 Monaten und einer Kilometerleistung von bis zu 50.000 km nur 700,00 € in Rechnung gestellt, da der Schaden nicht behoben wird und stattdessen ein geringerer Betrag – nämlich 700,00 € weniger – beim Verkauf erwartet wird.
Rückgabe von Leasingfahrzeugen nur nach Innen- und Außenreinigung!
Sonst ist eine einwandfreie Zustandsdokumentation nicht möglich. Außerdem können störende Gerüche und Flecken im Innenbereich den Wiederverkaufswert von Gebrauchtfahrzeugen deutlich mindern. Wägen Sie trotzdem ab, ob sich eine Autoaufbereitung lohnt. Denn nur wenn die Kosten durch die Wertminderung die Kosten einer Autoaufbereitung übersteigen, zahlt es sich aus, ein Fahrzeug aufbereiten zu lassen. Dann können Sie mit unserer interaktiv nutzbaren Checkliste die Autoaufbereitung vorbereiten.
Fazit: Achten Sie beim Leasing auf einen fairen und transparenten Umgang mit Rückgabeschäden
- Je intensiver Ihre Fahrer ihre Leasingfahrzeuge nutzen werden, desto stärkere Abnutzungserscheinungen kalkulieren Leasinggeber in der Regel von vornherein in ihre Restwertprognosen ein. Übermäßige Beschädigungen jedoch, die für die Laufzeit und Laufleistung untypisch sind, mindern den Wert Ihrer Leasingrückläufer, gefährden Verkaufserlöse und können zu Kosten bei der Leasingrückgabe führen.
- Für Ihre Budgetplanung und Kostenantizipation ist es wichtig, dass Ihr Leasinggeber noch vor Vertragsabschluss transparent macht, welche Art von Schäden er nicht akzeptiert und wie er sie bewertet und berechnet.
- Überlegen Sie gut, ob Sie vor der Leasingrückgabe mithilfe eines Anbieters für Autoaufbereitung bzw. Smart Repair den hygienischen und optischen Zustand der Leasingrückläufer aufwerten. Geben Sie Ihren Fahrern auch Checklisten der Leasinggeber an die Hand, um Fahrzeugrückgaben reibungslos durchzuführen, damit es am Ende keine Beanstandungen, z. B. wegen fehlender Autoschlüssel, gibt.
Wer hat den Schlüssel vor der Leasingrückgabe verlegt?
Haben Sie Poolfahrzeuge im Unternehmen, die während ihrer Leasinglaufzeit oft von verschiedenen Fahrern genutzt werden? Mit unserem interaktiven Übergabeprotokoll für Firmenfahrzeuge können Sie bei jedem Fahrerwechsel abgleichen, ob laufleistungsuntypische Schäden – und noch alle Schlüssel und Dokumente – vorhanden sind.
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