FAQ
Antworten auf die häufig gestellten Fragen von Fahrern eines Leasingfahrzeugs
Versicherung und Auslandsfahrten
Haben Sie Ihren persönlichen SFR mit eingebracht und ist Ihr Dienstwagen in einem SFR-System versichert, kann Ihr persönlicher SFR übertragen werden. Sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre Fuhrparkleitung an. Bei einer Stückprämie findet keine Pflege persönlicher SFR statt und eine Übertragung ist leider nicht möglich.
Die internationale Versicherungsbestätigung - oder auch "Grüne Karte" - ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist dennoch empfehlenswert, sie auf Auslandsreisen dabei zu haben, da eventuell nicht jeder Kontrollbeamte mit den Regelungen vertraut ist. Ist Ihr Leasingfahrzeug über LeasePlan versichert, können Sie die grüne Versicherungskarte anfordern. Die Versicherung versendet die Bestätigung dann in der Regel an Ihre Fuhrparkleitung.
Die sogenannte "grüne" internationale Versicherungskarte gilt als Nachweis für Ihren Kfz-Haftpflichtschutz im Ausland. Auch wenn in den meisten EU-Ländern das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis ausreicht, ist das Mitführen der grünen Karte in einigen Ländern weiterhin Pflicht.
Für über LeasePlan versicherte Fahrzeuge erhalten Sie die Karte automatisch innerhalb von 4 Wochen nach der Zulassung. Wenn Ihnen die Karte nicht mehr vorliegt, können Sie sie einfach und kostenfrei über unser Formular anfordern.
Ist Ihr Leasingfahrzeug über LeasePlan versichert, können Sie die grüne Versicherungskarte hier anfordern.
Mit Ihrer LeasePlan Tank- und Servicekarte genießen Sie zusätzlichen Versicherungsschutz. Der Inhaber einer gültigen und namensbezogenen LeasePlan Tankkarte ist mit 15.000 Euro im Todesfall, 30.000 Euro im Invaliditätsfall, 60.000 Euro bei Vollinvalidität und 500 Euro zur Deckung von Bergungskosten abgesichert. Versicherungsschutz besteht an dem Tag, an dem das Fahrzeug betankt und die Tankrechnung mit der Tankkarte bezahlt wird, sowie an den drei folgenden Tagen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Befahren des Tankstellengeländes. Versicherungsschutz besteht weltweit für Unfälle, die der Versicherte als Fahrer in dem Kraftfahrzeug, für das die Tankkarte ausgestellt wurde, sowie in einem, unter Verwendung der Tankkarte bzw. über den Reservierungs-/Kartenservice von LeasePlan angemietete Fahrzeug erleidet. Versicherungsschutz besteht ferner auf den Betriebsgrundstücken der dem Tankkarten-System angeschlossenen Vertragspartner. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert. Die Ausübung der Rechte des Versicherten im Schadensfall steht bei Invalidität dem Versicherten, beim Tode den Erben des Versicherten zu. Ein Unfall, der voraussichtlich eine Entschädigungspflicht herbeiführt, ist innerhalb von drei Tagen bei LeasePlan schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 88).
Kontakt Zentrale Fahrer-Hotline
Wenn Ihr Leasingfahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, zur Sperrung Ihrer Tank- oder Ladekarte oder Reservierung eines Kurzzeitmietwagen steht Ihnen unsere Zentrale Fahrerhotline: +49 211 91358221 rund um die Uhr aus dem In- und Ausland zur Verfügung.