FAQ
Antworten auf die häufig gestellten Fragen von Fahrern eines Leasingfahrzeugs
Wartung, Reparatur und TÃœV
LeasePlan unterhält spezialisierte Partnernetzwerke für die Services rund um Ihr Auto. Die nächstgelegene Partnerwerkstatt finden Sie in unserer Umkreissuche für Werkstattpartner.
Befindet sich im Umkreis von 30 km keine Partnerwerkstatt aus unserem Partnernetz Service und Wartung, können Sie Ihr Fahrzeug zu jeder herstellerautorisierten Werkstatt bringen.
Werkstatttermine können Sie jederzeit in unserem Online-Portal LeasePlan Online oder über unsere LeasePlan Fahrer App für iPhone- oder Android-Smartphones buchen.
Alternativ steht Ihnen unser Serviceteam während unserer Geschäftszeiten zur Verfügung unter: +49 211 91358221
Bitte geben Sie bei jedem Werkstattbesuch mit Ihrem Leasingfahrzeug das Formular "Wartungs- und Reparaturauftrag" (PDF) ausgefüllt in der Werkstatt ab. Das Formular enthält wichtige Hinweise zur Geschäftsabwicklung für die Werkstatt.
Ja, Nachfüllöle können Sie jederzeit bargeldlos über Ihre LeasePlan Tank- und Servicekarte beziehen.
Sind Sie im Besitz einer Tankkarte euroShell oder Tankkarte Aral, benötigen Sie keine zusätzliche Reparaturkarte zur Legitimation bei unseren Partnernetzen.
In der Regel besteht für Ihr Neufahrzeug für zwei Jahre ab Erstzulassungsdatum eine Garantie und Gewährleistung des Herstellers.
Die Serviceintervalle der Fahrzeuge sind je nach Hersteller und Modell unterschiedlich. Die zutreffende Angabe finden Sie im Serviceheft des Fahrzeugs oder das Fahrzeug zeigt Ihnen einen anstehenden Serviceintervall an.
Ihr Leasingfahrzeug ist drei Jahre nach Erstzulassung zur TÜV-Abnahme vorzuführen, danach alle zwei Jahre. Bitte behalten Sie diese Termine selbst im Überblick. Sie können die TÜV-Abnahme bei jeder Vertragswerkstatt, beim TÜV oder der DEKRA vornehmen lassen.
Fragen Sie die Prüfstelle, ob eine Abrechnung über den LeasePlan "Wartungs- und Reparaturauftrag" (PDF) möglich ist. Bitte geben Sie das Formular ausgefüllt in der Werkstatt ab. Es enthält wichtige Hinweise zur Geschäftsabwicklung für die Werkstatt. Wir benötigen keine Kopie des TÜV-Berichts.
Bei Nutzfahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist das Fahrzeug bereits 24 Monate nach Erstzulassung dem TÜV vorzuführen, auch die darauf folgenden Prüfintervalle liegen bei 24 Monaten.
Bei Nutzfahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist die erste TÜV-Abnahme bereits nach 12 Monaten nach Erstzulassung fällig, auch die Nachfolgeintervalle liegen bei 12 Monaten.
Die UVV Prüfung ist einmal im Jahr fällig und kann bei unseren Reifenpartnern bzw. im Rahmen der Inspektion durchgeführt werden.
Alle Informationen, Werkstattsuche und Formulare rund um den Werkstattbesuch finden Sie auf unserer Serviceseite Wartung, Reparatur und TÃœV.
Kontakt Zentrale Fahrer-Hotline
Wenn Ihr Leasingfahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, zur Sperrung Ihrer Tank- oder Ladekarte oder Reservierung eines Kurzzeitmietwagen steht Ihnen unsere Zentrale Fahrerhotline: +49 211 91358221 rund um die Uhr aus dem In- und Ausland zur Verfügung.