Steuerrechner für Firmenwagen

Berechnen Sie die Pauschalsteuer für Ihren Dienstwagen

Nutzen Sie Ihren Dienstwagen auch privat? Dann gibt unser Steuerrechner für Pauschalbesteuerung darüber Auskunft, wie hoch Ihre steuerliche Belastung ist.

In dem Feld "Mehrbelastung Gesamtabzüge" können Sie nach der Berechnung ablesen, welchen Nettoabzug Sie durch Ihren Dienstwagen zu erwarten haben. Erläuterungen zu den Eingabefeldern erhalten Sie über den "Hilfe"-Button.

Der Steuerrechner wurde von den Steuerprofis des Fachverlags für Steuern und Recht in Lampertheim entwickelt und wird laufend aktualisiert. Die vom Bundestag rückwirkend zum 1.1.2024 beschlossene Nachbesserung zur Sachbezugsgrenze von E-Autos ist in unserem Steuerrechner übernommen.

Was ist die 1 %-Pauschalbesteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen?

In jedem Monat wird 1 % des Bruttolistenneupreises Ihres Dienstwagens mit sämtlichem Zubehör und ohne Rabatte zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dabei wird der tatsächliche Fahrzeugwert bei gebrauchten Fahrzeugen und steuerlich bereits abgeschriebenen Fahrzeugen nicht berücksichtigt. Dies wird als Ihr geldwerter Vorteil bezeichnet.

Für Elektro- und bestimmte Hybridfahrzeuge (gem. §3 EmoG), die den Mitarbeitern erstmals seit dem 1.1.2019 zur Verfügung gestellt bzw. zugelassen wurden, rechnet sich der Sachbezug (geldwerter Vorteil) nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis. Der Steuervorteil für Sie: Aus 1 Prozent werden dadurch 0,5 % und auch bei Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstelle halbiert sich der geldwerte Vorteil. Und bei Elektromodellen mit einem Bruttolistenpreis bis 70.000,00 EUR beträgt die Besteuerung nur 0,25 %.

Noch Fragen?

Hier finden Sie alle Antworten auf die häufigsten Fragen in unseren FAQ.

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