Profit Sharing: Ihre Ãœberschussbeteiligung beim Flottenleasing
Möchten Sie ohne Risiko wirtschaftliche Chancen nutzen?
Lesezeit: 4 Minuten Je nach Risikoaffinität können Sie beim Flottenleasing aus verschiedenen Vertragsarten wählen. Möchte Ihr Unternehmen zusätzlich zur Abgabe von Risiken von Kostenüberschüssen profitieren, bietet sich Profit Sharing an.
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Fifty-fifty: Wie funktioniert Profit Sharing?
Die Vertragsarten, aus denen Sie beim Flottenleasing wählen können, unterscheiden sich dadurch, wie sich die finanziellen Risiken und Chancen auf Leasinggeber und -nehmer verteilen. Die Einstufung des Restwerts sowie der Umfang an Dienstleistungen beeinflussen dabei wesentlich die Höhe Ihrer monatlichen Leasingraten. Gleichzeitig entscheidet die Vertragsart oftmals auch darüber, ob Ihnen alle Kalkulationsparameter Ihrer Leasingverträge offengelegt werden. Beim Profit Sharing haben Sie Einblick in alle Komponenten, aus denen sich Ihre Leasingraten beim Teil- oder Full-Service-Leasing zusammensetzen – auch bei Vertragsanpassungen während der Laufzeit.
Welcher Dienstleistungsumfang ist beim Profit Sharing obligatorisch? Beim Profit Sharing gehören mindestens die Dienstleistungen Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen zum Serviceumfang. Damit Ihr Leasinggeber diese Leistungen effizient und effektiv umsetzen kann, nutzen Ihre Fahrer von Ihrer Leasinggesellschaft ausgewählte Reifen- und Werkstattpartner.
Wer trägt das Risiko beim Profit Sharing? Bei dieser Vertragsart trägt Ihr Leasinggeber zu 100 % das Risiko für die Bereiche Restwert, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen.
Wie teilen sich Leasingnehmer und -geber Überschüsse aus diesen Bereichen? Erwirtschaftete Überschüsse teilen Sie sich fifty-fifty: 50 % für Ihr Unternehmen und 50 % für Ihren Dienstleister.
Wie erfolgt die Ermittlung des Überschusses? Die Ermittlung der Ergebnisse aus Gebrauchtwagenverkauf, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen erfolgt in einem Gesamtsaldo für alle in einem Jahr vertragsgemäß beendeten Leasingverträge. Da Sie eine Jahresendabrechnung für mindestens zehn Fahrzeuge bekommen, erfordert Profit Sharing eine bestimmte Flottengröße – von circa 40 bis 50 Fahrzeugen aufwärts. Denn nur eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen eröffnet beiden Vertragspartnern die Möglichkeit, Risiken einzelner Fahrzeuge auszugleichen und auch bei Ausreißern – positiv wie negativ – eine erfolgreiche Bilanz zu ziehen.
Eröffnen Sie sich Restwertchancen aktiv!
Den Gebrauchtwagenmarkt können Sie nicht beeinflussen, die Attraktivität Ihrer Fahrzeuge beim Weiterverkauf schon. Statten Sie diese daher restwertoptimal aus! Denken Sie z. B. daran, falls nicht serienmäßig vorgesehen, E-Autos in bestimmten Fahrzeugklassen mit einer Schnellladefunktion zu versehen. Welche Fahrzeuge das sind, finden Sie in unserer exklusiven Übersicht zur restwertoptimalen Fahrzeugausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen mit aktuellen Beispielmodellen mit alternativem oder herkömmlichem Antrieb.
Unter welchen Voraussetzungen kommt Profit Sharing für Sie in Frage?
Wie der Name Profit Sharing schon sagt, profitieren Leasingnehmer und Leasinggeber gemeinsam von dieser Vertragsart beim Teil- oder Full-Service-Leasing. Während Sie sich die Expertise Ihres Dienstleisters bei Verwaltung, Management und Vermarktung Ihrer Flotte zunutze machen, sind Sie als Fuhrparkverantwortlicher gefragt, auch Ihren Beitrag zu leisten.
Sind Sie bereit, Ihre Fahrzeuge zu leasen und Ihre Fuhrparkmanagement-Aufgaben auszulagern? Vorausgesetzt, Ihre Flotte ist ausreichend groß (ab circa 40 bis 50 Fahrzeugen), können Sie in jeder Ausgangssituation starten, Ihre Flotte vertraglich auf Profit Sharing umzustellen: egal ob Sie derzeit kaufen oder leasen, die Verwaltung Ihrer Fahrzeuge selbst übernehmen oder an einen Dritten abgegeben haben. Wenn Sie Ihre Fahrzeuge aktuell kaufen, muss Ihr Unternehmen mit einem geeigneten Partner zum Flottenleasing wechseln, um Neufahrzeuge zu finanzieren.
Sind Sie bereit für ein aktives Risikomanagement? Für die Umstellung auf Profit Sharing schließen Sie also einen entsprechenden Vertrag mit einer Gesellschaft für Leasing und Fuhrparkmanagement. Diese arbeitet mit Ihnen gemeinsam daran, die Kostensituation Ihres Fuhrparks zu optimieren. Dafür sind aber auch Sie als Risikomanager gefragt, aktiv mitzuwirken: Sorgen Sie in Ihrem Unternehmen für Unfallverhütung. Und halten Sie Ihre Fahrer an, pfleglich mit ihren Fahrzeugen umzugehen, um Restwerte nicht zu schmälern und Kosten für Instandhaltung/Instandsetzung und Reifenersatz gering zu halten.
Sind Sie ein aktiver Risikomanager?
Das Konzept „Profit Sharing“ wird besonders erfolgreich sein, wenn beide Vertragsparteien an einem Strang ziehen. Nur restwertoptimal ausgestattete, gepflegte und bestenfalls schaden- und unfallfreie Fahrzeuge kann Ihr Leasinggeber gewinnbringend vermarkten. Dafür müssen Sie als Flottenverantwortlicher Risiken wie Unfälle und nicht laufleistungskonforme Schäden minimieren. Machen Sie jetzt den Risiko-Check und erfahren Sie, ob Sie bereits ein aktiver Risikomanager sind.
Fazit: Profit Sharing eröffnet Ihrem Fuhrpark Chancen ohne Risiko
- Profit Sharing bedeutet Überschussbeteiligung bei voller Risikoabgabe: Beim Profit Sharing partizipieren Sie an positiven finanziellen Ergebnissen aus der Vermarktung von Leasingrückläufern sowie aus den Überschüssen bei Instandhaltung/Instandsetzung und Reifenersatz. Insbesondere Preise am Gebrauchtwagenmarkt können stark schwanken und sind für Fuhrparkleiter sowie Leasinggesellschaften schwer zu prognostizieren. Daher übernimmt Ihr Leasinggeber beim Profit Sharing das Restwertrisiko.
- Profit Sharing ist geeignet für größere Flotten: Profit Sharing funktioniert, wenn Ihre Leasinggesellschaft Ihre jährlichen Flottenrückläufer als einen Fahrzeugpool betrachten kann, in dem sie Chancen und Risiken ausgleichen kann. Deshalb eignet sich diese Vertragsart für beide Parteien erst, wenn Sie eine bestimmte Mindestanzahl an Fahrzeugen im Jahr beenden, die Ihr Leasinggeber in der Jahresendabrechnung gemeinsam abrechnet. Außerdem gehören mindestens Verkauf, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen in der Regel zu den im Flottenleasing-Vertrag enthaltenen Leistungen.
- Profit Sharing eröffnet Chancen im Flottenmanagement: Obwohl auch beim Profit Sharing das Risiko für Restwert, Instandhaltung/Instandsetzung und Reifen zu 100 % bei ihrem Leasinggeber liegt, wählen viele Leasingnehmer die geschlossene Kalkulation. In dieser Vertragsart übernimmt Ihre Leasinggesellschaft ebenfalls das volle Risiko, legt aber ihre Kalkulationsparameter zur Ratenberechnung nicht offen. Darüber hinaus verzichten Sie in der geschlossenen Kalkulation auf eine Überschussbeteiligung. Wenn Sie also die Chance ergreifen möchten, die Kostensituation Ihres Fuhrparks zu verbessern, fragen Sie Ihren Leasinggeber, wie Sie sich den Profit Ihrer Flotte teilen können.
Mehr Ausstattung – mehr Profit?
Die Antwortet lautet: Nein, nur mit klassengerechter Fahrzeugausstattung können Sie Restwerte optimieren und Verkaufserlöse steigern. Anhand von aktuellen Beispielmodellen mit alternativem oder herkömmlichem Antrieb zeigt Ihnen unsere Übersicht, wie Sie 15 verschiedene Fahrzeugklassen clever ausstatten.
Wie gut sind Sie für steigende Fuhrparkkosten gerüstet?
Machen Sie Ihren Flottencheck und finden Sie mit nur drei Fragen heraus, ob Sie bereits aktiv an den wichtigsten Stellschrauben drehen, um Ihre Fuhrparkkosten im Griff zu behalten oder ob Sie einige Aspekte in Ihrem Fuhrparkmanagement überprüfen sollten.
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