Motivationsfaktor staatliche Förderung von Elektroautos
Wie beeinflusst die staatliche Förderung von E-Autos die Entscheidung für emissionsfreie Mobilität in Ihrem Unternehmen?
Lesezeit: 3 Minuten – zuletzt aktualisiert am 09.04.2024 Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang Sie für Ihre Flotte Elektroautos anschaffen, konkurrieren hohe Anschaffungspreise mit CO2-freier Technologie. Seit September 2023 gibt es keinen Umweltbonus mehr für Unternehmen, nur noch Privatpersonen sind antragsberechtigt. Ihre Dienstwagenfahrer profitieren durch Steuererleichterungen weiterhin von der staatlichen Förderung von E-Autos.
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Im internationalen Vergleich: Wie beeinflusst die staatliche Förderung die Einstellung von Autofahrern zu Elektroautos?
Sind Sie in Ihrem Fuhrpark für CO2-freie Mobilität – vielleicht auch außerhalb Deutschlands – verantwortlich? Wie sehr müssen Sie auf die Wünsche Ihrer Dienstwagenfahrer eingehen, wenn Sie Ihre Car Policy so grün gestalten, dass Ihr Unternehmen ausschließlich Elektroautos zulässt?
Staatliche Förderung ist der Top-3-Grund, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen
Unser Mobility Insights Report (02/2021) „Elektrofahrzeuge und Nachhaltigkeit“ zeigt Ihnen, was Autofahrer – neben staatlicher Förderung von E-Autos – noch motiviert, auf CO2-freie Mobilität umzusteigen. Und welche Gründe sie davon abhalten. Sie erfahren, wie sich die Einstellung von Autofahrern in Deutschland – und in 21 weiteren Ländern – zu E-Autos in den letzten Jahren geändert hat: Wie stark beeinflussen geringere CO2-Emissionen und Betriebskosten den Wunsch nach einem E-Auto? Welcher Grund dominiert, sich gegen ein Elektroauto zu entscheiden: Anschaffungspreis, Reichweite oder zukünftige Reduktionen staatlicher Förderung von E-Autos und ihrer Steuervorteile? Diese Einblicke können Ihnen helfen, die Akzeptanz einer vollelektrischen Flotte in Ihrem Unternehmen zu erhöhen.
So steuerlich attraktiv ist die staatliche Förderung von E-Autos für Ihre Dienstwagenfahrer in Deutschland
Profitieren Ihre dienstwagenberechtigten Mitarbeiter von der Firmenwagen-Privatnutzung, gilt der Firmenwagen als Gehaltsbestandteil. Dann müssen sie für ihren geldwerten Vorteil – basierend auf dem Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung bei Erstzulassung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Einkommenssteuern und Sozialabgaben zahlen.
0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung durch staatliche Förderung von E-Autos Bis zur Einführung der staatlichen Förderung von Elektroautos in Deutschland galt für die Besteuerung privat genutzter Firmenwagen die 1-Prozent-Regelung. Für Fahrer von Elektrodienstwagen ist die staatliche Förderung besonders attraktiv, weil sie die Steuersätze für vollelektrische Antriebe drastisch reduziert.
Tipp „Förderfähigkeit checken!“
Der Umweltbonus für Unternehmen ist passé, Steuererleichterungen für Dienstwagenfahrer haben zunächst weiterhin Bestand. Heutige Förderkriterien werden sich zukünftig ändern. Welche Fahrzeuge förderfähig bleiben, beantwortet Ihnen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seiner regelmäßig veröffentlichten Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge.
Steuererleichterung: staatliche Förderung von Elektroautos für Dienstwagen-Privatnutzer auf einen Blick
Grundsätzlich sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser wird über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert.
- Bis zum 31.12.2024 können nur noch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge mit einer maximalen CO2-Emission je gefahrenem Kilometer von 50 Gramm und mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometern steuerlich gefördert werden.
- Ab 2025 muss die rein elektrische Reichweite dann bei mindestens 80 km liegen.
Zurzeit gelten folgende Steuersätze und Förderkriterien bei privat genutzten Plug-in-Hybrid- und voll-elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen bis zum Jahr 2024 bzw. 2030. Informationen der Bundesregierung, ihre aktuellen Kriterien für Steuererleichterungen vorzeitig zu ändern, liegen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Artikels nicht vor.
Fazit: förderfähig? Behalten Sie im Blick, für welche Elektroautos die staatliche Förderung gilt!
- Steigende E-Auto-Affinität! Staatliche Förderung war im Jahr 2021 der Top-3-Grund von Autofahrern in Deutschland und 21 weiteren Ländern, ein E-Auto zu kaufen oder zu leasen. Der größte Motivationsfaktor für die Anschaffung eines E-Autos war die Senkung von CO2-Emissionen. Der mit Abstand häufigste Grund dagegen war der hohe Anschaffungspreis.
- Steuererleichterung! Durch die staatliche Förderung von Elektroautos wird aus der 1-Prozent-Regelung die 0,5- oder sogar die 0,25-Prozent-Regelung – sie macht die Dienstwagen-Privatnutzung steuerlich noch attraktiver für Ihre Fahrer.
- Der Umweltbonus für E-Flotten-Betreiber ist passé! Die staatliche Förderung bei der Anschaffung von E-Autos gilt nur noch für Privatpersonen; Flottenbetreiber profitieren nicht mehr von der Kaufprämie.
- Förderfähig?! Überprüfen Sie gegebenenfalls die Fahrzeugauswahl in Ihrer Car Policy: Hier finden Sie die aktuelle Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit reinen Elektrofahrzeugen, Brennstoffzellenfahrzeugen und Plug-in-Hybriden.
Zum Download: „Start Electric“ – das praktische Handbuch für die elektrische Zukunft Ihrer Flotte
Motiviert für E-Mobilität? Wollen Sie Ihre Fahrer motivieren, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen? Erfahren Sie jetzt in unserem Handbuch „Start Electric“, wie Sie Ihren Fuhrpark mit einem Sieben-Stufen-Plan elektrifizieren. Finden Sie für Ihre interne Kommunikation – neben der staatlichen Förderung von E-Autos für Ihre Fahrer – weitere schlagende Argumente.
Quellen:
Energieeffizienz/Elektromobilität: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/energieeffizienz_node.html
Fördersätze des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen_node.html
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html
Umweltbonus (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie): Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 21. Oktober 2020 (BAnz AT 05.11.2020 B1)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Pressemitteilung vom 26.07.2022: BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“
Merkblatt "Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen"
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