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LeasePlan News April 2025

Ostern steht vor der Tür und damit naht auch die Zeit des Wechsels auf Sommerreifen. Außerdem informieren wir Sie über die restwertoptimierende Ausstattung von E-Autos. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

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Und weg ist der Versicherungsschutz

Ist eine Kaskoversicherung ein gutes Ruhekissen?

Eine Kaskoversicherung sollte ein gutes Ruhekissen für die Nutzung eines Kraftfahrzeuges sein. Ob dem tatsächlich so ist, hängt davon ab, ob der Versicherungsnehmer die allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) im Schadensfall und natürlich auch bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten wie Prämienzahlungen einhält. Bei den AKB handelt es sich nicht um ein standarisiertes Regelwerk, sondern die AKB differieren zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften.

Selbstverständlich ist, dass vor Abschluss der Versicherung zutreffende Angaben im Versicherungsvertrag durch den zukünftigen Versicherungsnehmer gemacht werden.

Bedeutsam ist es insbesondere, dieses Regelwerk zu sichten, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.

Ist ein Schaden eingetreten, trifft den Versicherungsnehmer zunächst eine Schadensminderungspflicht. In diesem Sinne ist er verpflichtet, alle möglichen zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden zu minimieren. Zweckdienlich ist es, zur Beweissicherung einen Unfallbericht auszufüllen und den Unfallhergang unter Angaben aller relevanten Informationen wie Ort, Zeit, Zeugen und andere beteiligte Fahrzeuge genau zu dokumentieren. Wenn möglich sollten unmittelbar nach dem Schadensereignis aussagekräftige Lichtbilder der entstandenen Schäden aufgenommen werden. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen vor, dass im Falle eines Kaskoschadens die Polizei hinzugezogen werden muss. Dies betrifft nach den meisten Bedingungen Fälle wie Entwendung, Brand sowie Wildunfälle, die mit einem Schaden oberhalb der vertraglich geregelten Geringfügigkeitsgrenze verbunden sind. Diese Grenze beträgt in der Regel zwischen 200 € bis 500 €.

Ferner ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Aufklärung sowie die Abwicklung des Versicherungsfalles zu unterstützen. Nach fristgemäßer Meldung des Versicherungsfalls bei der Kaskoversicherung hat diese bis zur abschließenden Entscheidung über den Versicherungsfall das Recht, sachdienliche Weisungen zu erteilen, Fragen zu stellen sowie weitere schriftliche Auskünfte zu verlangen. Hierbei sind sämtliche Fragen – auch wenn man sich selbst belastet – unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Bevor der Versicherungsnehmer im Falle eines Kaskoschadens einen eigenen Sachverständigen mit der Begutachtung des beschädigten Fahrzeugs beauftragt, sollte er zuvor die Weisung der Versicherung einholen, ob diese einen eigenen Sachverständigen beauftragt.

Die Missachtung der Obliegenheiten nach den AKB kann weitreichende Konsequenzen im Hinblick auf den Versicherungsschutz haben. Grundsätzlich kann der Anspruch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung vollständig entfallen, bei grob fahrlässigen Pflichtverstößen bleibt die Versicherung gegen unsere Leistung verpflichtet, kann diese aber entsprechend dem Umfang des Verschuldens kürzen. Dennoch sollte der Versicherungsnehmer auch im Falle einer Zuwiderhandlung nicht vorschnell eine Anspruchskürzung hinnehmen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss die Versicherung nämlich die schuldhafte Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer sowie deren Auswirkung auf die Feststellung des Versicherungsfalls oder auf die Höhe der Entschädigung darlegen und beweisen.

Im Falle eines Versicherungsfalles sollte also das „Kleingedruckte“ sorgfältig zur Kenntnis genommen werden, um die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten zu erfüllen. Nur dann ist die Kaskoversicherung tatsächlich ein Ruhekissen.

Autor: Dr. Christoph Hartleb Rechtsanwalt vereidigter Buchprüfer Dr. Hartleb Rechtsanwälte Rheinbahnstr. 28-34 41063 Mönchengladbach

info@dr-hartleb-rechtsanwaelte.de www.dr-hartleb-rechtsanwaelte.de

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Kleiner Termin für viel Sicherheit

Faustregel: Von O bis O

Um Sommerreifen werden weniger Worte gemacht als um Winterreifen. Dabei müssen Sommerreifen während der warmen Jahreszeit genauso viel leisten: Einen sicheren Grip garantieren und einen kurzen Bremsweg liefern.

Die Gummimischung von Sommerreifen ist im Vergleich zu der von Winterreifen deutlich härter, denn sie sind hohen Temperaturen durch die Selbsterwärmung während der Fahrt einerseits und die Sonneneinstrahlung andererseits ausgesetzt.

Winterreifen sind sehr hitzeempfindlich. Das führt bei sommerlichen Temperaturen zu einem schwammigen Fahrgefühl und die Reifen reiben aufgrund ihrer weicheren Gummimischung auf heißen Straßenbelägen schnell ab.

Fahren Sie bei sommerlichen Temperaturen auf Winterreifen, so ist auch der Bremsweg deutlich länger. Das hat ein erhöhtes Unfallrisiko für Sie zur Folge. Sommerreifen haben außerdem spezielle Profilrillen, sodass Regenwasser besser zur Seite und nach hinten abgeleitet wird und Ihr Auto vor Aquaplaning geschützt ist.

Unsere Tipps: Halten Sie sich bei entsprechenden Witterungsverhältnissen an die Faustformel „Von O bis O!“

Für die Vereinbarung eines Wechsel-Termins wenden sich LeasePlan Fahrer direkt an die nächstgelegene Reifenstation aus unserem Partnernetzwerk – zu finden auf unserer Website.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

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Wärmepumpe im E-Auto

Lohnt sich das?

Der technologische Fortschritt hat in den vergangenen Jahren für stetig höhere Reichweiten von Elektroautos gesorgt. Trotzdem leidet die Reichweite, wenn die Batterie bei niedrigeren bzw. höheren Temperaturen mehr Energie zum Heizen oder Kühlen Ihrer E-Flottenfahrzeuge verbraucht.

Verschiedene Fahrzeughersteller setzen daher auf Wärmepumpen in der Serienausstattung ihrer E-Modelle, um den Stromverbrauch für eine angenehme Innenraumtemperatur zu reduzieren. Aber nicht alle Modelle bieten Wärmepumpen serienmäßig. Dann müssen Sie entscheiden, ob Sie Wärmepumpen als Sonderausstattung für Ihre E-Flotte wählen und ggf. in Ihre Car Policy als Pflichtausstattung aufnehmen.

Wenn Sie E-Fahrzeuge für Ihre Flotte mit Wärmepumpen ausstatten, können Sie sowohl Reichweiten als auch Restwerte optimieren. Wussten Sie darüber hinaus, dass Sie eine Anhängerkupplung nicht nur bei Verbrennern in bestimmten Fahrzeugklassen, sondern mittlerweile auch bei vollelektrischen Antrieben in Erwägung ziehen sollten, um deren Attraktivität am Gebrauchtwagenmarkt zu erhöhen?

Erfahren Sie mehr und laden Sie jetzt unsere aktualisierte Übersicht „Restwertoptimale Fahrzeugausstattung“ herunter: für 15 verschiedene Fahrzeugklassen inklusive Beispielmodellen.

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Top-10-Dienstwagen

Welche waren die beliebtesten Autos in 2024?

Im Jahr 2024 hat der Astra Sports Tourer von Opel den Focus Turnier aus dem Hause Ford als beliebtesten Dienstwagen in der Kundenflotte von LeasePlan Deutschland abgelöst.

Den 2. Platz aus dem Vorjahr behaupten kann der Octavia Combi von Skoda. Das Modell Golf Variant von Volkswagen vertreibt seinen großen Bruder Passat Variant von Platz 3. Generell haben Kombis bei unseren Kunden weiterhin die Nase vorn.

Obwohl bei LeasePlan knapp 40 Prozent aller Neuzulassungen in 2024 entweder vollelektrischen oder Hybridantrieb haben, schafft es das Fahrzeugmodell Enyaq von Skoda als einziges rein elektrisches Auto in die Top 10 der ausgesuchten Flottenfahrzeuge. Skoda und Volkswagen sichern sich jeweils drei Plätze unter den zehn Besten.

Die Platzierungen:

  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • 7.
  • 8.
  • 9.
  • 10.

Sie interessieren sich für weitere Auswertungen aus unserer Flotte? Hier finden Sie die beliebtesten Elektroautos und Transporter.

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