UVV-Prüfung Pkw: Denken Sie an die Halterpflichten!

So kommen Sie mit der UVV-Prüfung Ihrer Firmenfahrzeuge Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach.

24. November 2020

Lesezeit: 6 Minuten – Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2021 Verstoßen Sie als Verantwortlicher einer Flotte gegen eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV), verhalten Sie sich ordnungswidrig. Setzen Sie – in Vertretung Ihres Arbeitgebers – die Unfallverhütung weit oben auf die Liste Ihrer Pflichten im Flottenmanagement. Kümmern Sie sich ordnungsgemäß um die UVV-Prüfung und sorgen Sie für betriebssichere Firmenfahrzeuge. So schützen Sie Ihre Fahrer und bleiben als Fuhrparkverantwortlicher rechtlich auf der sicheren Seite. Ihr Zusatznutzen: Sie betreiben gleichzeitig ein aktives Risikomanagement, um die Schadenquote Ihrer Fahrzeuge zu senken.

Keine Beiträge mehr verpassen? Jetzt Fuhrpark Knowhow kostenlos abonnieren >

UVV-Prüfung: Unfallprävention ist Gesetz – kennen Sie Ihre Paragraphen?

Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern – in Deutschland zentrale Aufgaben eines Arbeitgebers – spielen im Flottenmanagement eine beachtliche Rolle. Arbeitgeber haften für ihre Flottenfahrzeuge.

Hat Ihre Unternehmensleitung ihre Halterpflichten an Sie als Fuhrparkleiter delegiert? Zum Schutz Ihrer Dienstwagenfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer gibt es Gesetze, für deren Einhaltung nun Sie geradestehen.

Zur Unfallverhütung verpflichtet: Lassen Sie beim Arbeitsmittel Auto fünfe nicht gerade sein! Als Flottenverantwortlicher sind Sie auf Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Unfallrisiken abzuwenden und Unfälle zu verhüten. Kennen Sie wichtige Paragraphen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)?

Gehen Sie nicht das Risiko ein, sich strafbar zu machen, und behandeln Sie Unfallprävention ordnungsgemäß.

Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern sichere Fahrzeuge, damit sie für den Straßenverkehr gerüstet sind.

Erfüllen Sie Ihre Pflichten zur Unfallverhütung in Ihrer Flotte, indem Sie sicherstellen, dass

Erfüllen Sie Ihre Pflichten zur Unfallverhütung in Ihrer Flotte, indem Sie sicherstellen, dass

Wie viel Risiko können Sie sich als Flottenverantwortlicher leisten?

Mit jedem verunfallten Dienstauto steigt Ihre Schadenquote und Sie riskieren hohe Versicherungsprämien für Ihre Firmenwagen-Versicherung. Nehmen Sie Unfallverhütung ernst und checken Sie Ihr Risikokonzept.

Jetzt Risikocheck herunterladen
aktiver-risikomanager v2

So bleiben Sie mit der UVV-Prüfung Ihrer Pkw rechtlich auf der sicheren Seite

Der DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge dürfen Sie nicht zuwiderhandeln. Auf diese 7 Fragen zur UVV-Prüfung sollten Sie die Antworten kennen. Erfahren Sie hier mehr:

1. Weshalb gibt es die UVV-Prüfung Pkw? **Unfallprävention durch Betriebssicherheit:** Die jährliche UVV-Prüfung Ihrer Pkw dient Ihrer Pflicht, Ihre Mitarbeiter als Fahrer von Firmenfahrzeugen vor Unfällen zu schützen. Bei der Prüfung der Fahrzeuge wird deren **Betriebssicherheit** überprüft: In welchem Zustand ist das Fahrzeug? Funktionieren alle technischen Komponenten? Und ist das Zubehör, wie vorgeschriebene Warnwesten und Verbandskasten, vorhanden und einwandfrei ? - Sie weisen nach, dass Ihre Firmenfahrzeuge verkehrssicher sind und dass ihr Zustand weder den Straßenverkehr noch Insassen gefährdet. - Fahrzeugtechnik und -zubehör müssen ebenfalls **arbeitssicher** sein, damit Ihre Dienstwagenfahrer ihre Arbeit gefahrlos ausüben können, z. B. durch Maßnahmen zur Ladungssicherung. 2. Wo ist die UVV-Prüfung Ihrer Pkw rechtlich verankert? Die **gesetzliche Unfallversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB VII)** dient der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und Auszubildenden bei Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. - Beugen Sie Versicherungsfällen vor. Damit Ihre Dienstwagenfahrer geschützt sind, ist es Ihre Verpflichtung – und eine der wichtigsten Aufgaben aus der gesetzlichen Unfallversicherung –, Unfälle zu verhüten. - Daraus resultieren Pflichten für den Arbeitgeber zur Unfallverhütung, die die **Unfallverhütungsvorschriften (UVV)** regeln. Arbeitgeber sind als Fahrzeughalter für ihre Firmenfahrzeuge verantwortlich. 3. Wie verbindlich sind die Vorschriften zur Unfallverhütung? **Es gibt keine Ausnahme, die Sie von der Fahrzeugprüfung befreit:** - Stellvertretend für Ihren Arbeitgeber als Flottenbetreiber sind Sie gesetzlich an die **DGUV-Vorschriften** zur Unfallprävention gebunden. Die **Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)** sagt: „Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und für jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.“ - Die **Berufsgenossenschaften** als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und deren Spitzenverband, die **Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),** erlassen nach **§ 15 SGB VII** die Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Das **Bundesministerium für Arbeit und Soziales** als Fachaufsicht genehmigt die DGUV-Vorschriften. 4. Was passiert, wenn Sie gegen DGUV-Vorschriften verstoßen? **Sie handeln ordnungswidrig. Führen Sie die jährliche UVV-Prüfung Ihrer Flotte nach DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge durch:** - Gesetzesgrundlage für die Durchführung der UVV-Prüfung Ihrer Pkw ist die Unfallverhütungsvorschrift **„DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge“.** - Gemäß **§ 58** begehen Sie **Ordnungswidrigkeiten,** wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des **§ 57 Prüfung** zuwiderhandeln. Ihnen als Fuhrparkleiter droht ein Bußgeld. 5. Wer führt die UVV-Prüfung Ihrer Pkw durch? - **Ausschließlich Sachkundige** einer autorisierten Fachwerkstatt dürfen laut Durchführungsanweisung des **§ 57 Prüfung DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge** den betriebssicheren Zustand Ihrer Firmenfahrzeuge prüfen. - Der Sachkundige kann die UVV-Prüfung im Rahmen der Wartungstermine durchführen. 6. Wie oft muss die Fahrzeugprüfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift erfolgen? **Mindestens einmal jährlich:** Nach **§ 57 Prüfung (1) DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge** müssen Sie Fahrzeuge im Unternehmen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen.7. Wie weisen Sie die UVV-Prüfung Ihrer Pkw nach? - **Schwarz auf weiß:** Gemäß UVV dokumentiert der sachkundige Prüfer der autorisierten Fachwerkstatt die Ergebnisse der Prüfung schriftlich, z. B. in einer [Checkliste](targetSelf:#Zipper). - Weisen Sie Ihre Fahrer an, den Prüfbericht mit den sonstigen Fahrzeugdokumenten im Fahrzeug bereitzuhalten: Es besteht die Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation bis zur nächsten Prüfung.
Fuhrpark Knowhow Tipps

Tipp „UVV-Prüfung Ihrer Pkw ist nicht auf Fahrer übertragbar“

Ihre Checkliste UVV-Prüfung Pkw zum Download: Was gehört zum Fahrzeugcheck?

Kenntnis von Fahrzeugtechnik, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften

Betriebssicher heißt mängelfrei: Beispiel-Checkliste zur UVV-Prüfung Pkw

Von der Abgasanlage bis zur Warnweste

Erfahren Sie am Beispiel einer Checkliste zur UVV-Prüfung Ihrer Pkw, was zum Check Ihrer Firmenautos nach UVV gehört.

Fazit: Verpassen Sie keine Pflichttermine für Fahrzeughalter

Sie kennen jetzt die Gesetze und Vorschriften zur UVV-Prüfung und Ihre Verantwortung, für betriebssichere Firmenfahrzeuge zu sorgen. Halten Sie neben der jährlichen UVV-Prüfung Ihrer Pkw weitere gesetzliche Pflichttermine ein.

Aus gesetzlichen Halterpflichten resultieren Ihre Fuhrparkleiter-Aufgaben zur Unfallverhütung:

Fuhrpark Knowhow Tipps

Tipp „Sichere Nutzung: Jedes Firmenauto ist anders!“

Kümmern Sie sich darum, dass Ihre Fahrer eine Einweisung in jedes Auto bekommen, das sie als Firmenfahrzeug nutzen – vom Dienstwagen über Poolfahrzeuge bis zum Mietwagen.

Fitte Mitarbeiter: Was prüfen Ihre Fahrer vor Fahrtantritt, um Unfälle zu vermeiden?

Machen Sie Ihre Mitarbeiter bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Fahrerunterweisung für ihren eigenen Fahrzeugcheck fit.

Erfahren Sie hier mehr

Mehr Fuhrpark Knowhow

Oder abonnieren Sie neues und exklusives Fuhrpark Knowhow rund um Management & Kosten, Fahrer & Zufriedenheit und Umwelt & E-Mobilität bequem per E-Mail.

Jetzt kostenlos abonnieren