UVV-Prüfung Pkw: Denken Sie an die Halterpflichten!
So kommen Sie mit der UVV-Prüfung Ihrer Firmenfahrzeuge Ihren rechtlichen Verpflichtungen nach.
Lesezeit: 6 Minuten – Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2021 Verstoßen Sie als Verantwortlicher einer Flotte gegen eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV), verhalten Sie sich ordnungswidrig. Setzen Sie – in Vertretung Ihres Arbeitgebers – die Unfallverhütung weit oben auf die Liste Ihrer Pflichten im Flottenmanagement. Kümmern Sie sich ordnungsgemäß um die UVV-Prüfung und sorgen Sie für betriebssichere Firmenfahrzeuge. So schützen Sie Ihre Fahrer und bleiben als Fuhrparkverantwortlicher rechtlich auf der sicheren Seite. Ihr Zusatznutzen: Sie betreiben gleichzeitig ein aktives Risikomanagement, um die Schadenquote Ihrer Fahrzeuge zu senken.
Keine Beiträge mehr verpassen? Jetzt Fuhrpark Knowhow kostenlos abonnieren >
Das erfahren Sie hier
UVV-Prüfung: Unfallprävention ist Gesetz – kennen Sie Ihre Paragraphen?
Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern – in Deutschland zentrale Aufgaben eines Arbeitgebers – spielen im Flottenmanagement eine beachtliche Rolle. Arbeitgeber haften für ihre Flottenfahrzeuge.
Hat Ihre Unternehmensleitung ihre Halterpflichten an Sie als Fuhrparkleiter delegiert? Zum Schutz Ihrer Dienstwagenfahrer und anderer Verkehrsteilnehmer gibt es Gesetze, für deren Einhaltung nun Sie geradestehen.
Zur Unfallverhütung verpflichtet: Lassen Sie beim Arbeitsmittel Auto fünfe nicht gerade sein! Als Flottenverantwortlicher sind Sie auf Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung verpflichtet, Unfallrisiken abzuwenden und Unfälle zu verhüten. Kennen Sie wichtige Paragraphen der Unfallverhütungsvorschriften (UVV), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)?
Gehen Sie nicht das Risiko ein, sich strafbar zu machen, und behandeln Sie Unfallprävention ordnungsgemäß.
- § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
- § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 12 ArbSchG – Unterweisung und § 4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern sichere Fahrzeuge, damit sie für den Straßenverkehr gerüstet sind.
Erfüllen Sie Ihre Pflichten zur Unfallverhütung in Ihrer Flotte, indem Sie sicherstellen, dass
- Ihre Firmenfahrzeuge in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand sind.
- in Ihrem Unternehmen nur Mitarbeiter mit gültiger Fahrerlaubnis fahren.
- Ihre Fahrer wissen, wie sie Unfälle verhüten und sich bei Unfällen richtig verhalten.
Wie viel Risiko können Sie sich als Flottenverantwortlicher leisten?
Mit jedem verunfallten Dienstauto steigt Ihre Schadenquote und Sie riskieren hohe Versicherungsprämien für Ihre Firmenwagen-Versicherung. Nehmen Sie Unfallverhütung ernst und checken Sie Ihr Risikokonzept.
So bleiben Sie mit der UVV-Prüfung Ihrer Pkw rechtlich auf der sicheren Seite
Der DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge dürfen Sie nicht zuwiderhandeln. Auf diese 7 Fragen zur UVV-Prüfung sollten Sie die Antworten kennen. Erfahren Sie hier mehr:
Tipp „UVV-Prüfung Ihrer Pkw ist nicht auf Fahrer übertragbar“
- Verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter im Dienstwagenüberlassungsvertrag, auf einen betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand ihrer Fahrzeuge zu achten.
- Die Sorgfaltspflicht Ihrer Mitarbeiter entbindet Ihren Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Halterpflicht.
- Im Falle eines Unfalls ist eine gültige Dokumentation der Fahrzeugprüfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift für Sie als Fuhrparkverantwortlichen unerlässlich.
Ihre Checkliste UVV-Prüfung Pkw zum Download: Was gehört zum Fahrzeugcheck?
Kenntnis von Fahrzeugtechnik, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
Zur Instandhaltung und regelmäßigen Inspektion Ihrer Firmenfahrzeuge – und somit zur UVV-Prüfung Ihrer Firmenautos – ist der Halter, Ihr Arbeitgeber, verpflichtet. An seiner Stelle verantworten Sie als Fuhrparkleiter die Prozesse zur Unfallverhütung.
Sie beauftragen die Werkstätten mit der Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen. Nur ein sachkundiger Prüfer darf nach DGUV Vorschrift 70 die UVV-Prüfung Ihrer Pkw vornehmen. Seine Ausbildung ermöglicht ihm, den betriebssicheren Zustand Ihrer Firmenfahrzeuge fachlich und technisch zu beurteilen.
Haben Sie eine Leasing- oder Fuhrparkmanagementgesellschaft mit der Wartung Ihrer Firmenfahrzeuge beauftragt? Dann kann diese die Beauftragung der geeigneten Werkstätten mit der jährlichen UVV-Prüfung übernehmen. Sie bleiben auch hier in der Nachweispflicht.
Betriebssicher heißt mängelfrei: Beispiel-Checkliste zur UVV-Prüfung Pkw
Zusätzlich zum fahrzeugtechnischen Check ist die Prüfung von Aufbauten und Einrichtungen erforderlich.
Stellt der Sachkundige bei der Fahrzeugprüfung gemäß Unfallverhütungsvorschrift Mängel fest, dokumentiert er diese in einer Checkliste UVV-Prüfung Pkw.
Bis zur Beseitigung derjenigen Mängel, die die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährden, darf Ihr Mitarbeiter seinen Dienstwagen nicht mehr nutzen.
Fazit: Verpassen Sie keine Pflichttermine für Fahrzeughalter
Sie kennen jetzt die Gesetze und Vorschriften zur UVV-Prüfung und Ihre Verantwortung, für betriebssichere Firmenfahrzeuge zu sorgen. Halten Sie neben der jährlichen UVV-Prüfung Ihrer Pkw weitere gesetzliche Pflichttermine ein.
Aus gesetzlichen Halterpflichten resultieren Ihre Fuhrparkleiter-Aufgaben zur Unfallverhütung:
UVV-Prüfung Pkw (§ 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge): Sie beauftragen einen Sachkundigen, Ihre Dienstwagen nach Unfallverhütungsvorschrift zu prüfen.
Führerscheinkontrolle (§ 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis): Sie prüfen regelmäßig, ob eine gültige Fahrerlaubnis Ihrer Dienstwagenfahrer vorhanden ist.
Fahrerunterweisung (§ 12 ArbSchG – Unterweisung und § 4 DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention): Sie vermitteln Ihren Fahrern nachweislich jährlich Wissen, wie sie sich zur Prävention von und bei Unfällen verhalten.
Fitte Mitarbeiter: Was prüfen Ihre Fahrer vor Fahrtantritt, um Unfälle zu vermeiden?
Machen Sie Ihre Mitarbeiter bei der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Fahrerunterweisung für ihren eigenen Fahrzeugcheck fit.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/gesetzliche-unfallversicherung.html
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): https://www.dguv.de/de/index.jsphttps://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsphttps://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/vorschriften/index.jsp
Mehr Fuhrpark Knowhow
Oder abonnieren Sie neues und exklusives Fuhrpark Knowhow rund um Management & Kosten, Fahrer & Zufriedenheit und Umwelt & E-Mobilität bequem per E-Mail.