Anpassung von Leasingverträgen
Wann sollten Sie Verträge beim Flottenleasing anpassen und sich nicht allein auf günstige Leasingraten bei Vertragsbeginn verlassen?
Lesezeit: 6 Minuten Haben Sie schon einmal analysiert, wie viele Ihrer Fahrzeuge in der Fuhrparkpraxis nicht wie im Leasingvertrag geplant laufen, wodurch günstige Leasingraten nur bei Vertragsabschluss Gültigkeit hatten? Nach unserer Erfahrung mit über 120.000 verwalteten Fahrzeugen im Bestand fahren eine Vielzahl von Fahrzeugen nicht wie geplant. Wenn während der Laufzeit Ihrer Leasingverträge die tatsächliche Fahrleistung von der im Einzelvertrag geplanten abweicht, auf deren Grundlage Ihre Leasingraten ursprünglich berechnet wurden, sollten Sie mit Ihrem Leasinggeber über Vertragsanpassungen sprechen, um Ihre internen Kostenbudgets neu zu justieren und Kosten zu minimieren.
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Was beeinflusst die Höhe der Leasingrate in Ihrem Leasingvertrag?
Die Möglichkeiten, Restwertrisiken an eine Leasinggesellschaft abzugeben und Ihre Kosten durch Zahlung fester monatlicher Leasingraten besser zu planen, sprechen für Flottenleasing in Ihrem Unternehmen. Dabei kalkuliert Ihr Leasinggeber für jedes Fahrzeug die während seiner geplanten gesamten Vertragslaufzeit zu erwartenden Kosten und linearisiert diese in monatlich konstanten Leasingraten während der Vertragsdauer. Damit erhalten Sie für jedes geleaste Firmenfahrzeug, basierend auf einer vertraglich vereinbarten Laufzeit-Laufleistungs-Kombination, eine konkrete Größe für Ihre Betriebskostenrechnung und Budgetaufstellung.
Hohe Restwerte senken Ihre Leasingraten
Der Anschaffungswert des Fahrzeugs, die Vertragslaufzeit, die voraussichtliche Kilometerleistung und die Verzinsung während der Laufzeit sowie der Restwert sind die wesentlichen Faktoren, auf deren Grundlage Leasinggesellschaften eine Finanz-Leasingrate berechnen. Einen besonderen Einfluss auf die Höhe Ihrer Leasingraten hat der von Ihrem Leasinggeber zum Ende der Laufzeit prognostizierte Restwert des Fahrzeugs. Denn beim Flottenleasing wird der Wertverlust eines Fahrzeugs während der vereinbarten Leasingvertragsdauer – also die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Restwert – finanziert.
Je besser die Restwertprognose ausfällt und damit der zu finanzierende Wertverlust sinkt, desto niedriger wird Ihre Leasingrate ausfallen. Dafür bewertet Ihr Leasinggeber verschiedene Faktoren, die sich auf die Fahrzeugattraktivität und den Wiederverkaufswert auswirken, z. B. die Beliebtheit von Marke, Fahrzeugklasse und Antriebsart am Gebrauchtwagenmarkt, eine restwertoptimale Fahrzeugausstattung sowie das Fahrzeugalter und die gefahrenen Kilometer am Ende des Leasingvertrags. Bei nicht klassengerechter Ausstattung und mit zunehmendem Alter und Kilometerstand reduziert sich folglich der Wiederverkaufswert.
Wann besteht Anlass, Leasingverträge während der Vertragslaufzeit anzupassen?
Wenn sich während der Vertragslaufzeit eines Leasingfahrzeugs Faktoren ändern, die die Höhe der zu erwartenden Verkaufserlöse – positiv wie negativ – beeinflussen, stimmt die ursprüngliche Grundlage zur Berechnung der Leasingrate, die Ihr Leasinggeber zum Vertragsbeginn angenommen hat, nicht mehr. Dann besteht Anlass, Leasingverträge bzw. Leasingraten für einzelne Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit anzupassen. Dies ist der Fall, wenn Sie in Ihrem Flottenreporting Fahrzeuge identifizieren, die während ihrer Laufzeit von der vertraglich vereinbarten Kilometerleistung signifikant abweichen, weil sie die Gesamtfahrleistung unterschreiten oder überschreiten. Anlass für eine Vertragsanpassung kann auch sein, dass Ihre Verträge die vereinbarte Laufzeit – z. B. aufgrund längerer Lieferzeiten des Folgefahrzeugs – überschreiten.
Was passiert, wenn Sie auf Vertragsanpassungen verzichten?
Wenn Sie auf Vertragsanpassungen verzichten und weiterhin die zum ursprünglichen Vertragsabschluss berechnete Leasingrate bezahlen, zahlen Sie während der Laufzeit zu wenig oder zu viel. Außerdem kommt es darauf an, wie Ihr Leasinggeber Mehr- und Minderkilometer abrechnet, wenn die tatsächliche Kilometerleistung von der vertraglich vereinbarten Gesamtlaufleistung am Vertragsende abweicht. Denn ob Ihre Leasingkonditionen tatsächlich attraktiv sind, hängt nicht allein von der Leasingrate, sondern auch von den Abrechnungskonditionen für Kilometerabweichungen ab.
- Minderkilometer wirken sich positiv auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs am Leasingende aus. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrem Leasinggeber, ob und wie er Ihnen Minderkilometer erstattet. Achtung: Manche Leasinganbieter zahlen Ihnen womöglich keine Erstattung für Minderkilometer, wenn die tatsächlich gefahrenen Kilometer unter der Erstattungsgrenze des Leasinggebers (i. d. R. –10.000 km) liegen.
- Im Umkehrschluss steigt für ein Leasingfahrzeug mit einem höheren Kilometerstand als vereinbart das Risiko, den kalkulierten Verkaufserlös nicht zu erzielen. Um dieses Risiko zu kompensieren, stellt Ihnen der Leasinggeber die Mehrkilometer zu einem im Einzelleasingvertrag festgelegten Preis pro Kilometer in Rechnung. Achtung: Laufen Sie Gefahr, mehr für Ihren Leasingvertrag zu zahlen als ursprünglich geplant, wenn die tatsächliche Kilometerleistung Ihres Fahrzeugs die Toleranzgrenze für Mehrkilometer am Vertragsende überschreitet?
Verpassen Sie keine auffälligen Kilometerabweichungen mehr!
Bei zu großen Kilometerabweichungen bei Leasingverträgen müssen Sie damit rechnen, mehr für Ihren Leasingvertrag zu zahlen als geplant. Welche weiteren Flottendaten Sie sich in Ihrem Reporting noch anschauen sollten, erfahren Sie in unserem Leitfaden „Flottenreporting – Ihr Frühwarnsystem im Fuhrparkmanagement“.
Wie können Leasingverträge in der Praxis angepasst werden?
Weichen für Leasingfahrzeuge in Ihrer Flotte die vertraglich vereinbarten Kilometer oder die vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit ab, werden die betreffenden Leasingverträge an eine neue, der Realität entsprechende Laufzeit-Laufleistungs-Kombination angepasst. Dies resultiert in der Neuberechnung Ihrer Leasingraten: Sie und Ihr Leasinggeber können beispielsweise vereinbaren, Einzelverträge an die tatsächliche Fahrleistung anzupassen, wenn ein Fahrzeug nach Vertragsbeginn die festgelegte Gesamtfahrleistung um mehr als 10 % über- oder unterschreitet bzw. die Laufzeit um mehr als sechs Monate überschreitet.
Die Anpassung der Raten sollte auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Konditionen erfolgen. Hier gibt es zwischen den Anbietern am Markt Unterschiede in der Vorgehensweise hinsichtlich der Kalkulation – und daraus resultierend in Ihren Kosten. Da bei einer Vertragsanpassung die Kosten auf Basis der tatsächlichen Fahrleistung berechnet werden, ist es wichtig, im Vorfeld eine detaillierte Abstimmung mit dem Leasinggeber zu finden. Je nach Anbieter sind Vertragsanpassungen bis nach Beendigung des Einzelvertrages vor der Endabrechnung möglich.
15 Fragen, die Sie mit Ihrem Leasinggeber bezüglich Vertragsanpassungen klären sollten
Bei einem Wechsel des Leasinggebers binden Sie sich für eine lange Zeit. Somit sollten Sie genau prüfen, wie die Endabrechnung und vor allem Vertragsanpassungen vorgenommen werden. Die Leasingraten haben eine sekundäre Funktion, da sie nur die theoretische und nicht die praktische Fahrleistung darstellen. Sprechen Sie zukünftige Leasinggeber insbesondere auf ihre Modalitäten der Anpassung von Leasingverträgen an.
Beginn Ihrer Leasingverträge
- Wann beginnen Ihre Leasingverträge und damit die Laufzeit Ihrer Fahrzeuge, z. B. mit Datum der Übergabe der Fahrzeuge an die Fuhrparkleitung bzw. an Ihre Fahrer?
- Werden bereits mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer gegen die vereinbarte Gesamtkilometerleistung gerechnet? Oder ist der zum Zeitpunkt der Übergabe aktuelle Kilometerstand inklusive eventueller Auslieferungskilometer der „Nullwert“ für Ihre Leasingverträge?
Proaktive Vertragsanpassungen
- Gehören proaktive Vertragsanpassungen zum Dienstleistungsumfang Ihres Leasinggebers? Und wenn ja, bei welchen Abweichungen von der vereinbarten Laufleistung bzw. Laufzeit nimmt er Vertragsanpassungen vor?
- Wie erhalten Sie Informationen zu Vertragsanpassungen, z. B. durch das Flottenreporting oder durch direkte Ansprache seitens des Leasinggebers?
- In welchem Turnus – z. B. halbjährlich – nimmt Ihr Leasinggeber Ausreißerkontrollen vor?
- Wann ist eine Vertragsanpassung erstmals möglich, z. B. zwölf Monate nach Vertragsbeginn?
- Bis zu welchem Zeitpunkt des Leasingeinzelvertrages sind Vertragsanpassungen spätestens – auch über das Vertragsende hinaus – möglich?
- Können Vertragsanpassungen während der Vertragslaufzeit beliebig oft durchgeführt werden?
Zusätzliche Kosten durch Vertragsanpassungen
- Entstehen Ihnen Kosten für die Angebotserstellung bzw. die Umstellung Ihrer Leasingverträge, wenn Ihr Leasinggeber die Leasingverträge rückwirkend zum Vertragsbeginn – auch mehrmals während der Vertragslaufzeit – anpasst?
Grundlage zur Rekalkulation von Leasingverträgen
- Zieht Ihr Leasinggeber für seine Vertragsanpassungen – und damit zur Rekalkulation der neuen Leasingrate – die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Restwerte heran?
- Legt Ihr Leasinggeber die für die Rekalkulation des Leasingvertrags herangezogenen Kalkulationsgrundlagen, wie Nachlass, Restwert, Zins, Wartungs- und Reifenpauschalen, offen?
- Erstellt Ihr Leasinggeber zum Stichtag der Umstellung auf die neuen Vertragsparameter des Einzelleasingvertrages – und die daraus resultierende neue Laufzeit-Laufleistungs-Kombination bzw. neue Leasingrate – für die bisherige Laufzeit eine Rechnung für die bisher zu wenig bzw. eine Gutschrift für die bisher zu viel gezahlten Raten? Oder werden die zu viel oder zu wenig gezahlten Raten in die Restlaufzeit verrechnet?
Überziehung bzw. Verlängerung Ihrer Leasingverträge
- Bietet Ihr Leasinggeber stillschweigende Vertragsverlängerungen an, so dass Sie die vereinbarten Leasingraten weiterzahlen? Und wenn ja, welchem Zeitraum für eine stillschweigende Verlängerung stimmt Ihr Leasinggeber zu, z. B. einer Verlängerung um bis zu drei Monate? Ist eine weitere Nutzung darüber hinaus nach individueller Absprache möglich?
- Wie rechnet Ihre Leasinggesellschaft Fahrzeuge ab, wenn sie über das vereinbarte Vertragsende hinaus genutzt werden, z. B. 1/30 der Leasingrate pro weiterem Nutzungstag?
- Bleiben Ihre Vertragsbedingungen bei einer stillschweigenden Verlängerung unverändert, wenn im Gegenzug die vereinbarten Gesamtkilometer linear zur Abrechnung der Mehr-/Minderkilometer hochgerechnet werden?
Haben Sie bei Ihrer Fuhrparkausschreibung an Vertragsanpassungen gedacht?
Haben Sie bei Ihrer Fuhrparkausschreibung an alles gedacht, um die preisliche und qualitative Vergleichbarkeit von Anbietern zu gewährleisten? Nutzen Sie die bewährte Vorlage für Fuhrparkausschreibungen nach VMF-Norm und laden Sie dazu unsere Tipps zur erfolgreichen Durchführung einer Fuhrparkausschreibung für Leasing herunter.
Fazit: Die Modalitäten der Anpassung von Leasingverträgen können ausschlaggebend für die Wahl Ihres Leasinggebers sein
- Mit Flottenleasing können Sie durch feste monatliche Leasingraten Ihre Fuhrparkkosten besser planen. Ihr Leasinggeber berechnet – auf Grundlage von Anschaffungswert, Vertragslaufzeit, Kilometerleistung, Verzinsung und Restwert zzgl. Services beim Service-Leasing – die Leasingraten für jedes einzelne Fahrzeug. Diese werden im jeweiligen Leasingvertrag, dem sog. Einzelvertrag, festgehalten.
- Bei Überschreiten der Laufzeit oder wenn die tatsächliche jährliche Kilometerleistung von Leasingfahrzeugen Ihrer Flotte die vereinbarte Soll-Kilometerleistung signifikant über- oder unterschreitet, besteht Anlass, Leasingverträge bzw. -raten während der Vertragslaufzeit anzupassen. Hinweise darauf gibt Ihnen Ihr Leasinggeber oder Ihr Flottenreporting.
- Welcher Leasinggeber tatsächlich zu Ihrem Unternehmen passt, hängt nicht allein von der Leasingrate, sondern insbesondere auch davon ab, wie er mit Vertragsanpassungen umgeht und wie er Kilometerabweichungen am Vertragsende abrechnet. Denn die Modalitäten der Anpassung von Einzelleasingverträgen bestimmen die Gesamtkosten eines Fahrzeuges in Ihrem Unternehmen. Ziehen Sie diese bei der Wahl Ihres Leasinggebers in die Entscheidung über die Zusammenarbeit mit ein.
Haben Sie schon einmal verglichen, wie sich unterschiedliche Konditionen für Mehr- und Minderkilometer auf Ihre Gesamtleasingkosten auswirken?
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